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Beschreibung
vor 3 Jahren
Der Bundesgerichtshof hat entschieden. Der "Fall Wolbergs" geht in
eine dritte Runde. Die Rechtmäßigkeit von Hunderttausenden Euro
Wahlkampfspenden vor seinem Amtsantritt 2014 muss vor Gericht
nahezu vollständig neu aufgerollt werden. Allerdings haben jetzt
Münchner Richter das Wort. So wollen es Deutschlands oberste
Richter. Das frühere Regensburger Stadtoberhaupt Joachim Wolbergs
ist zudem nun rechtskräftig wegen Bestechlichkeit verurteilt. Aber
eine Grundsatzentscheidung zu Wahlkampfspenden jedoch traf der BGH
nicht. Wir sprechen darüber - mit dem Regensburger
Strafrechtsprofessor Henning Ernst Müller.
eine dritte Runde. Die Rechtmäßigkeit von Hunderttausenden Euro
Wahlkampfspenden vor seinem Amtsantritt 2014 muss vor Gericht
nahezu vollständig neu aufgerollt werden. Allerdings haben jetzt
Münchner Richter das Wort. So wollen es Deutschlands oberste
Richter. Das frühere Regensburger Stadtoberhaupt Joachim Wolbergs
ist zudem nun rechtskräftig wegen Bestechlichkeit verurteilt. Aber
eine Grundsatzentscheidung zu Wahlkampfspenden jedoch traf der BGH
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