Folge 9: Wiederholung/Vertiefung 2/2: gemeinschaftliches Testament

Folge 9: Wiederholung/Vertiefung 2/2: gemeinschaftliches Testament

Auf den Filterkaffee folgt die Apokalpyse: Nachdem wir in der letzten Folge zwei Paare dabei beobachten konnten, wie sie gemütlich auf dem Sofa ihres Lieblingscafes sitzend gemeinschaftliche Testamente verfassten, passiert nun das...
28 Minuten

Beschreibung

vor 2 Jahren

Auf den Filterkaffee folgt die Apokalpyse:
Nachdem wir in der letzten Folge zwei Paare dabei beobachten
konnten, wie sie gemütlich auf dem Sofa ihres Lieblingscafes
sitzend gemeinschaftliche Testamente verfassten, passiert nun das
sogenannte Leben – Jura meets reality. 


Daher müssen wir uns die Fragen stellen: Welche
Wirkungen hat die in der letzten Folge festgestellte
Wechselbezüglichkeit, wenn ein Ehegatte einseitig vor dem Tod des
anderen Ehegatten seine testamentarische Anordnung widerruft?
Ändert sich die Situation, wenn der erste Ehegatte bereits
verstorben ist? Und vor allem: Were they on a break?


 


Der Erbrechtspodcast – nicht nur für family and FRIENDS.


 


Den besprochene Beschluss des BGH v. 27.01.2021 - XII
ZB 450/2 können Sie im Volltext nachlesen und herunterladen
unter https://openjur.de/u/2322748.html.


 


00:00:00-00:01:57 Einführung


00:01:57-00:02:49 Sachverhalt 1 (Widerruf, wenn keine
Wechselbezüglichkeit vorlag und beide Eheleute noch leben)


00:02:50-00:04:10 Rechtliche Würdigung


00:04:11-00:04:58 Sachverhalt 2 (Neues Testament, wenn keine
Wechselbezüglichkeit vorlag und ein Ehegatte verstorben ist)


00:04:59-00:06:01 Rechtliche Würdigung


00:06:02-00:06:45 Zusammenfassung


00:06:46-00:07:31 Sachverhalt 3 (Widerruf, wenn
Wechselbezüglichkeit vorlag und beide Eheleute noch leben)


00:07:32-00:11:14 Rechtliche Würdigung


00:11:15-00:11:55 Abwandlung des Sachverhalts 3:
Widerrufsadressat ist geschäftsunfähig


00:11:56-00:18:59 Rechtliche Würdigung


00: 19:00-00:19:53 Sachverhalt 4 (Neues Testament, wenn
Wechselbezüglichkeit vorlag und ein Ehegatte verstorben ist)


00:19:54-00:26:24 Rechtliche Würdigung


00:26:25-00:27:50 Zusammenfassung

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