Die Rentenfrage: früher oder später?

Die Rentenfrage: früher oder später?

Zu Gast: Rentenberater Andreas Irion
29 Minuten

Beschreibung

vor 2 Jahren

Früher den Job an den Nagel hängen und in Rente gehen, das
schwebt nicht wenigen Arbeitnehmern vor. Doch wie geht das und
welche Auswirkungen hat ein vorzeitiges Ende des Erwerbslebens
auf die Höhe der Rente? Lassen sich Abschläge auf die Rente
vermeiden? Lohnt es sich über das gesetzliche Rentenalter hinaus
zu arbeiten? Auf all diese Fragen gibt Andreas Irion, gesetzlich
zugelassener Rentenberater und Vizepräsident des Bundesverbandes
der Rentenberater Auskunft.


Außerdem im Podcast: Wie groß ist das Risiko, berufsunfähig zu
werden? Das BU-Tool des DIA gibt Auskunft.


Kosten des Ausgleichs von Rentenabschlägen


– Man kann die Rentenpunkte ausgleichen, die man bis zum
vorgezogenen Renteneintritt zusammen hätte.


– Beispiel eines Anfang 50-Jährigen, der derzeit rund 62.700 Euro
im Jahr verdient und damit 1,5 Rentenpunkte erwirbt. Bis
frühstmöglichen Rentenbeginn mit 63 käme er auf 54 Rentenpunkte.


Der ausgleichbare Abschlag auf die 54 Rentenpunkte bei Renten mit
63 (statt mit 67) würde sich erreichen aus der Anzahl der Monate
des vorgezogenen Renteneintritts (hier 48 Monate) multipliziert
mit 0,3% je Monat = 14,4%. Die Rentenpunkte, die man ausgleicht,
würden Ihrerseits ebenfalls um 14,4% reduziert, wenn man mit 63
statt 67 in Rente geht. Entsprechend errechnet sich die Zahl der
Rentenpunkte mit Abschlag, die durch Zahlung ausgeglichen werden
können, nach der Formel in diesem Beispiel: 54 x 0,144 /
(1-0,144) = 9,0841 Rentenpunkte. Überschlägig ist das Ergebnis
als rund "Zahl der Rentenpunkte (hier 54) geteilt durch 6".


– Der Preis je Rentenpunkt beträgt in diesem Jahr 7.236 €. Im
nächsten Jahr läge er nach unserer Berechnung voraussichtlich
etwa 12% höher.


– 9,08 x 7.236 € = 65.700 Euro


Bis wann hat man bei späterem Renteneintritt den
anfänglichen Verzicht auf die Rente wieder raus?


– Beispiel: 2 Jahre später in Rente erhöht die Rente dann um 2
Jahre bzw. 24 Monate x 0,5% je Monat, also um 12%.


– Die 12% mehr würden ab 16 Jahren und 8 Monaten den
Rentenverzicht wieder ausgleichen: 200% / 12% = 16,67


– Wenn man Rentensteigerungen von 2% pro Jahr annimmt, reduzieren
sich die 16 Jahre und 8 Monate auf 14 Jahre und 7 Monate.

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