„Es gibt keine Definition für einen nachhaltigen Fonds“ #28 mit Thomas Richter
20 Minuten
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Hedgework-Interviews rund um alternative, nachhaltige und digitale Investments
Beschreibung
vor 2 Jahren
Gut gemeint ist oft das Gegenteil von gut gemacht. Das scheint auf
die Regulierung zuzutreffen, mit denen Kriterien für nachhaltig
ausgerichtete Fonds festgelegt werden. Thomas Richter,
Hauptgeschäftsführer des Deutschen Fondsverbands BVI, spricht im
Hedgework-Talk mit Uwe Lill aufgrund zahlreicher, teils
widersprüchlicher Regelwerke von einem „babylonischen
Durcheinander“. Beispielsweise dürfen Fonds, die nach Artikel 8
Offenlegungsverordnung heute als „nachhaltig“ bezeichnet werden, –
nach aktuellem Stand – ab August 2022 nicht im Sinne der
Finanzmarktrichtlinie MiFID II als „nachhaltig“ verkauft werden.
Viele offene Fragen bestehen nach Ansicht von Richter auch bei der
sozialen Taxonomie, die gerade verhandelt wird. „Hier geht es um
ethische Standards, da kann man keinen Konsens verordnen“, sagt
Richter.
die Regulierung zuzutreffen, mit denen Kriterien für nachhaltig
ausgerichtete Fonds festgelegt werden. Thomas Richter,
Hauptgeschäftsführer des Deutschen Fondsverbands BVI, spricht im
Hedgework-Talk mit Uwe Lill aufgrund zahlreicher, teils
widersprüchlicher Regelwerke von einem „babylonischen
Durcheinander“. Beispielsweise dürfen Fonds, die nach Artikel 8
Offenlegungsverordnung heute als „nachhaltig“ bezeichnet werden, –
nach aktuellem Stand – ab August 2022 nicht im Sinne der
Finanzmarktrichtlinie MiFID II als „nachhaltig“ verkauft werden.
Viele offene Fragen bestehen nach Ansicht von Richter auch bei der
sozialen Taxonomie, die gerade verhandelt wird. „Hier geht es um
ethische Standards, da kann man keinen Konsens verordnen“, sagt
Richter.
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