Miniserie VOB/A Teil 5: Jetzt wird´s ernst - der Eröffnungstermin

Miniserie VOB/A Teil 5: Jetzt wird´s ernst - der Eröffnungstermin

Zur richtigen Zeit am richtigen Ort!
17 Minuten
Podcast
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Recht haben heißt noch lange nicht Recht bekommen!

Beschreibung

vor 1 Jahr

Miniserie zur VOB/A, Teil 5 - Der
Eröffnungstermin


Dieses Mal geht es um den Eröffnungstermin, manche nennen den
Termin auch die "Submission. Alle vorliegenden Angebote werden
nun offiziell geöffnet (bzw. entschlüsselt bei elektronsicher
Abgabe) und in das nun folgende Prozedere mit
einbezogen....sofern Sie alle Spielregeln bisher beachtet haben!


Unterhalb des Schwellenwerts kann auch noch in Schriftform
abgegeben werden, die entsprechenden Vorgaben bestimmt natürlich
wie immer der AG.


Vor allem - egal ob elektronisch oder in Schriftform - gilt hier
Pünktlichkeit (Sie haben eine Bringschuld!), nach dem richtigen
Verfahren verschlüsselte Daten bzw. geschlossenes Kuvert,
Sorgfalt.


In dieser Miniserie erkläre ich die Regelungen der
"Basisparagrafen" im Teil 1 der VOB/A, also dem Teil, der
unterhalb des sogenannten "Schwellenwerts" für Bauleistungen
greift. Der Schwellenwert liegt übrigens derzeit (2023) bei
5.382.000.-- Euro netto und gilt noch bis Ende des Jahres, bevor
er wieder für 2 weitere Jahre neu festgelegt wird.


Einen Link zur VOB/A Ausgabe 2019 finden Sie hier:
VOB/A


Brandaktuell:


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Baustelle" auf unserer neuen E-Learning Plattform
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versprochen! 


Außerdem:
Alle Infos und Tipps rund um das Thema Bauvertragsrecht sind
keine Rechtsberatung. Sämtliche Aussagen, Formulare oder sonstige
Inhalte sind zwar nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert
und verfasst, dennoch übernehme ich keinerlei Haftung für die
Richtigkeit, Vollständigkeit, Rechtskonformität oder sonstige
Risiken, die sich durch deren Befolgung oder Anwendung ergeben.
Konsultieren Sie im Zweifelsfall immer einen Fachanwalt für Bau!

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