Rechtsfolgen für Klima-Kleber?
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Beschreibung
vor 1 Jahr
In diese Folge beschäftige ich mich mit dem Thema Strafbarkeit
und sonstige Folgen einer Straßenblockade.
Die Straßenblockade stellt eine Protestform dar, durch die auf
Missstände aufmerksam gemacht werden soll. Um auf die
nachteiligen Folgen des Klimawandels und die unzureichenden
Maßnahmen der Regierung aufmerksam zu machen wurde die aus Zeiten
der “Friedensbewegung” bekannte Sitzblockade modifiziert. Aktuell
kleben sich Klimaaktivisten auf Fahrbahnen fest, um dadurch
Autofahrer zu blockieren.
Nach der früheren Rechtsprechung des BGH konnte der Gewaltbegriff
auch durch psychische Einwirkungen erfüllt werden. Dem hat das
BVerfG eine Absage erteilt. Im Anschluss daran hat der BGH die
sogenannte Zweite-Reihe-Rechtsprechung entwickelt. Hiernach
werden zumindest die Fahrzeuge ab der 2. Reihe von den
Demonstranten genötigt.
Das Ankleben auf der Fahrbahn stellt aber keine taugliche
Widerstandshandlung dar.
Wenn durch den Verkehrsstau Rettungsfahrzeuge aufgehalten werden,
können allerdings andere Straftatbestände
(Straßenverkehrseingriff, Körperverletzungsdelikte) verwirklicht
werden. Insoweit ist jedoch der Nachweis der Kausalität
problematisch.
Nach Art. 17 BayPAG kann unter Umständen präventiver
Polizeigewahrsam von bis zu zwei Monaten angeordnet werden.
Mehr Infos:
https://fachanwalt-strafrecht-muenchen.org/strassenblockade/
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