Anspruch auf Pflichtverteidiger?
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Beschreibung
vor 1 Jahr
In diese Folge beschäftige ich mich mit dem Thema
Pflichtverteidiger. Ein Anspruch auf Bestellung eines
Rechtsanwalts zum Pflichtverteidiger besteht immer dann, wenn ein
Fall der notwendigen Verteidigung vorliegt. Die Voraussetzungen
hierfür sind in § 140 StPO geregelt. Wenn ein Pflichtverteidiger
zu bestellen ist, hat der Betroffene ein eigenes Auswahlrecht.
Hierfür wird ihm eine Frist gesetzt. Wenn er von seinem Recht
keinen Gebrauch macht, erfolgt die Auswahl nach behördlichem
Ermessen. Es empfiehlt sich daher, rechtzeitig einen
Pflichtverteidiger zu benennen.
Mehr Infos:
https://fachanwalt-strafrecht-muenchen.org/ratgeber/pflichtverteidiger/
https://youtu.be/5SFpJSyUpN4
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