"WhatsApp-Entscheidung" des BAG - Betriebsratsvorsitzender hat Arbeitnehmer "verpfiffen" (völlig zurecht)

"WhatsApp-Entscheidung" des BAG - Betriebsratsvorsitzender hat Arbeitnehmer "verpfiffen" (völlig zurecht)

In der WhatsApp-Entscheidung hat der Betriebsratsvorsitzender den Arbeitgeber über rechtswidrige Verhaltensweisen eines Arbeitnehmers benachrichtigt
15 Minuten
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Die ganze Welt des Arbeits- und Betriebsverfassungsrechts für Betriebsräte

Beschreibung

vor 1 Jahr

Ein Mitarbeiter äußert sich in einer WhatsApp-Chatgruppe
beleidigend über Vorgesetzte und
Arbeitskollegen. Die Folge war eine außerordentliche fristlose
Kündigung. Interessantes Detail: Der Hinweis kam
vom Betriebsratsvorsitzenden. Musste der Betriebsrat - rechtlich
und moralisch - so handeln? Hier kommt die
"WhatsApp"-Entscheidung des
Bundesarbeitsgerichts.

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