Ungenügendes Datenschutzkonzept des Betriebsrats? Das BAG teilt Ansicht der Arbeitgeberin nicht (BAG Teil II)

Ungenügendes Datenschutzkonzept des Betriebsrats? Das BAG teilt Ansicht der Arbeitgeberin nicht (BAG Teil II)

Wenn der Betriebsrat über ein hinreichendes Datenschutzmanagement verfügt, muss der Arbeitgeber gegenüber dem Betriebsrat erforderliche personenbezogene Daten offenlegen.
24 Minuten
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Die ganze Welt des Arbeits- und Betriebsverfassungsrechts für Betriebsräte

Beschreibung

vor 1 Jahr

Dass auch der Betriebsrat bei seiner Arbeit den
Datenschutz umsetzen muss, ist bekannt. In einer
Entscheidung hat sich jetzt das
Bundesarbeitsgericht zu den Anforderungen an ein
hinreichendes Datenschutzmanagement in der
BR-Arbeit befasst. In dieser Folge stelle ich Dir die Grundlagen
der Entscheidung vor und zeige auf, warum die Arbeitgeberin sich
im Fall nicht auf ein mangelndes Datenschutzmanagement berufen
konnte.

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