Einführung von IT-Systemen - Zuständigkeiten lokaler BR-GBR-KBR können themenbezogen auseinandergehen (LArbG Berlin-Brandenburg)

Einführung von IT-Systemen - Zuständigkeiten lokaler BR-GBR-KBR können themenbezogen auseinandergehen (LArbG Berlin-Brandenburg)

Der lokale Betriebsrat und der Gesamtbetriebsrat können bezüglich des gleichen IT-Systems für unterschiedliche Themen zuständig sein
21 Minuten
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Die ganze Welt des Arbeits- und Betriebsverfassungsrechts für Betriebsräte

Beschreibung

vor 1 Jahr

Kann bei der Einführung/Anwendung eines IT-Systems die
Zuständigkeit von Betriebsräten aufgesplittet
sein? Ja, kann sie. Das verdeutlicht nun auch eine Entscheidung
Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg. Diese
stelle ich Dir in dieser Folge vor.

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