Interessenausgleich mit Namensliste - "Roter Teppich" für Arbeitgeber zulasten der Arbeitnehmerschaft?

Interessenausgleich mit Namensliste - "Roter Teppich" für Arbeitgeber zulasten der Arbeitnehmerschaft?

Eine Namensliste im Interessenausgleich muss kein "Verrat" an den Interessen der Arbeitnehmerschaft sein
19 Minuten
Podcast
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Die ganze Welt des Arbeits- und Betriebsverfassungsrechts für Betriebsräte

Beschreibung

vor 1 Jahr

Es kommt vor, dass Betriebsräte mit dem Arbeitgeber anlässlich
einer Betriebsänderung einen
Interessenausgleich mit Namensliste abschließen.
In dieser Folge zeige ich Dir auf, warum das nur selten ein
"Verrat" an den Interessen der Belegschaft ist.

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