Hessisches LAG stutzt Arbeitgeber zurecht - Verstoß gegen BV "Flexibilisierung Arbeitszeit" (Überstunden)

Hessisches LAG stutzt Arbeitgeber zurecht - Verstoß gegen BV "Flexibilisierung Arbeitszeit" (Überstunden)

In einer neueren Entscheidung hat das Hessische Landesarbeitsgericht Unterlassungsansprüchen des Betriebsrats stattgegeben
18 Minuten
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Die ganze Welt des Arbeits- und Betriebsverfassungsrechts für Betriebsräte

Beschreibung

vor 1 Jahr

Das Hessische Landesarbeitsgericht hat zuletzt
einem Unterlassungsantrag eines Betriebsrats
stattgegeben. Der Arbeitgeber hat sich nicht an die Maßgaben der
Betriebsvereinbarung "Flexibilisierung
Arbeitszeit" gehalten. Worum es in dieser Entscheidung
ging und wie der Arbeitgeber sich verteidigt hat, verrate ich Dir
in dieser Folge.

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