LAG Köln: Neues zu der Frage, ob Laptop und Beamer für die BR-Arbeit erforderlich sind

LAG Köln: Neues zu der Frage, ob Laptop und Beamer für die BR-Arbeit erforderlich sind

Hier kommt eine neue Entscheidung des LAG Köln, die die Rechte des Betriebsrats hinsichtlich IT-Mittel stärkt
19 Minuten
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Die ganze Welt des Arbeits- und Betriebsverfassungsrechts für Betriebsräte

Beschreibung

vor 1 Jahr

Es gibt eine neuere Entscheidung des
Landesarbeitsgerichts Köln zu der Frage, welche
IT-Mittel für den Betriebsrat erforderlich sind.
Kann der Betriebsrat mit Erfolg einen Laptop und
einen Beamer beanspruchen? Das beantworte ich
Dir anhand der Entscheidung des LAG Köln.

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