Nutzung von LinkedIn, Instagram, YouTube etc. durch den Betriebsrat - Darauf ist rechtlich zu achten

Nutzung von LinkedIn, Instagram, YouTube etc. durch den Betriebsrat - Darauf ist rechtlich zu achten

Die Nutzung von Social-Media-Diensten durch den Betriebsrat ist rechtlich nicht unproblematisch
22 Minuten
Podcast
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Die ganze Welt des Arbeits- und Betriebsverfassungsrechts für Betriebsräte

Beschreibung

vor 1 Jahr

Immer mehr Betriebsräte nutzen Social Media -
LinkedIn, Instagram, YouTube etc -, um die Öffentlichkeit über
betriebliche Vorgänge zu informieren bzw. sich zu gewissen Themen
zu positionieren. Doch lässt das sich das mit dem
Betriebsverfassungsgesetz vereinbaren? Diese
Folge soll Dir einen ersten kurzen Überblick geben.

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