Online Betriebsratssitzung: Laptop, Tablet und Smartphone jetzt erforderlich?
Welche IT-Sachmittel kann der Betriebsrat beanspruchen?
14 Minuten
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Beschreibung
vor 2 Jahren
Welche IT-Sachmittel kann der Betriebsrat für seine Arbeit
eigentlich beanspruchen? Die IT-Grundausstattung
gehört auf jeden Fall zum Standard-Repertoire des Betriebsrats.
Doch was genau gehört zur Grundausstattung? Unter welchen
Voraussetzungen kann der Betriebsrat spezielle
IT-Mittel verlangen? Und in welche Kategorien sind
eigentlich Laptop, Tablet und Smartphone einzuordnen?
Die Möglichkeit, Online-Betriebsratssitzungen
abzuhalten, könnte zu einer Verschiebung dessen führen, was der
Betriebsrat für seine Aufgaben benötigt. Darum soll es in dieser
Episode gehen. Zusätzlich bekommst Du die Grundlagen zum
IT-Sachmittelanspruch des Betriebsrates
vermittelt.
Ich wünsche Dir viel Freude dabei.
Viele Grüße
Raphael Lugowski
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Kontakt
kontakt@betriebsrat-kanzlei.de
Webseite
www.betriebsrat-kanzlei.de
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