Auf das, was da noch kommt!

Auf das, was da noch kommt!

Ein Blick auf aktuelle und künftige Möglichkeiten und Besonderheiten des StaRUG
21 Minuten

Beschreibung

vor 2 Jahren
Seit dem 1. Januar 2021 können mit dem StaRUG Restrukturierungen
schneller und gezielter umgesetzt werden – mit großen Gestaltungs-
und Eingriffsmöglichkeiten und ohne Insolvenzverfahren. Die
Unternehmen bestimmen selbst, mit welchen ihrer Gläubiger sie sich
restrukturieren möchten. Sein volles Potential hat das StaRUG damit
aber noch nicht ausgespielt. Aller Voraussicht nach ab dem Sommer
des kommenden Jahres können StaRUG-Restrukturierungen unter dem
Dach der Europäischen Insolvenzverordnung auch in anderen
EU-Mitgliedsstaaten durchgesetzt werden. In dieser Episode geht es
darum, was dabei zu beachten ist, welche wichtige Rolle die
Veröffentlichung einer StaRUG-Restrukturierung spielt und welche
strategischen Fragen sich Unternehmen in diesem Zusammenhang
stellen sollten. Zudem schauen wir auf die Besonderheiten der
präventiven Restrukturierungsverfahren in Frankreich und den
Niederlanden.

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