#98 Eintragung in das Transparenzregister 2022: neue Pflicht für Gesellschaften und Körperschaften
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vor 2 Jahren
Diese Episode des Podcasts ist ein Audiomitschnitt aus dem
Youtube Video "Eintragung in das Transparenzregister 2022: neue
Pflicht für Gesellschaften und Körperschaften".
Die Eintragung in das Transparenzregister ist für viele
Gesellschaften und Körperschaften des Privatrechts ab 2022
verpflichtend. Dabei sind in der Regel die Gesellschaften für die
Eintragung in das Transparenzregister zuständig. Unterbleibt die
Eintragung in das Transparenzregister, können erhebliche
Geldbußen auf die wirtschaftlich Berechtigten, z.B. die
Gesellschafter einer GmbH, zukommen. Erfahren Sie hier, welche
Fristen und Bedingungen es hierbei zu beachten gibt.
Weitere Informationen finden Sie unter:
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Steuerberater Prof. Dr. jur. Christoph Juhn LL.M.
Christoph Juhn ist Professor für Steuerrecht und Steuerberater.
Sein Beratungs- und Forschungsschwerpunkt liegt im
Unternehmensteuerrecht. Er studierte Steuerrecht (Bachelor) und
Unternehmensteuerrecht (Master) und legte bereits im Alter von 25
Jahren das Steuerberaterexamen ab. Seit 2013 ist er
Lehrbeauftragter für Steuerrecht an der FOM Hochschule für
Oekonomie und Management, wo er im Jahr 2020 zum Professor
berufen wurde. Zusätzlich ist er seit 2014 ständiger Fachreferent
des Steuerberaterverbands Köln (Fortbildung für Steuerberater)
und bildet seit 2018 an der Bundesfinanzakademie junge
Finanzbeamte fort. In der Praxis hat er sich auf die
Gestaltungsberatung für Unternehmen spezialisiert und berät
hierbei insbesondere bei Umstrukturierungen,
Unternehmensverkäufen und internationalen Steuerfragen. Seine
Kanzlei mit Standorten in Bonn und Köln erstellt für Unternehmen
in der Rechtsform der GmbH und GmbH & Co. KG zudem die
laufende Finanz-/Lohnbuchhaltung sowie Jahresabschlüsse und
Steuererklärungen. Damit erhalten Mandanten „alles aus einer
Hand“.
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