#05 Steuergestaltung: Gestaltungsmissbrauch nach § 42 AO vermeiden!
5 Minuten
Podcast
Podcaster
Beschreibung
vor 3 Jahren
Diese Episode des Podcasts ist ein Audiomitschnitt aus dem
Youtube Video "Steuergestaltung: Gestaltungsmissbrauch nach § 42
AO vermeiden!".
Gute Steuerberater setzten effiziente Steuermodelle auf, die
ihren Mandanten viele Steuern sparen. Diese Beratung nennt sich
Steuergestaltung und ist rechtlich legitim. Die Finanzverwaltung
(insbesondere die Betriebsprüfung) möchte solche Modelle jedoch
regelmäßig aberkennen und argumentiert mit dem sogenannten
Gestaltungsmissbrauch nach § 42 AO. Danach wären
Steuersparmodelle steuerlich nicht anzuerkennen, wenn sie durch
eine unangemessene Ausnutzung von rechtlichen Gestaltungen
erlangt wird. Allerdings gibt es nur wenige Urteile des
Bundesfinanzhofes, wonach eine Steuergestaltung wirklich
vorliegt. Häufig erhebt das Finanzamt viel zu oft, den Vorwurf
der Steuergestaltung, sodass mit einer guten steuerrechtlichen
Beratung fast jede Steuerstruktur verteidigt werden kann.
In diesem Video erklären wir daher einfach, was
Gestaltungsmissbrauch ist und in welchen wenigen Fällen dieser
überhaupt nur vorliegt.
Ihr Direktkontakt:
Telefon: +49 221 999 832-11
E-Mail: Mail@Juhn.com
Folge uns auf Social Media:
Youtube: https://www.youtube.com/channel/UCRXSpcj8K_LKN4eVaXFJkmg
Facebook: https://www.facebook.com/juhnsteuerberater/
Instagram: https://www.instagram.com/juhnsteuerberater/
LinkedIn: https://www.linkedin.com/company/juhn-steuerberater/
Xing:
https://www.xing.com/companies/juhnpartnergmbhsteuerberatungsgesellschaft
Twitter: https://twitter.com/juhntax
Steuerberater Prof. Dr. jur. Christoph Juhn LL.M.
Christoph Juhn ist Professor für Steuerrecht und Steuerberater.
Sein Beratungs- und Forschungsschwerpunkt liegt im
Unternehmensteuerrecht. Er studierte Steuerrecht (Bachelor) und
Unternehmensteuerrecht (Master) und legte bereits im Alter von 25
Jahren das Steuerberaterexamen ab. Seit 2013 ist er
Lehrbeauftragter für Steuerrecht an der FOM Hochschule für
Oekonomie und Management, wo er im Jahr 2020 zum Professor
berufen wurde. Zusätzlich ist er seit 2014 ständiger Fachreferent
des Steuerberaterverbands Köln (Fortbildung für Steuerberater)
und bildet seit 2018 an der Bundesfinanzakademie junge
Finanzbeamte fort. In der Praxis hat er sich auf die
Gestaltungsberatung für Unternehmen spezialisiert und berät
hierbei insbesondere bei Umstrukturierungen,
Unternehmensverkäufen und internationalen Steuerfragen. Seine
Kanzlei mit Standorten in Bonn und Köln erstellt für Unternehmen
in der Rechtsform der GmbH und GmbH & Co. KG zudem die
laufende Finanz-/Lohnbuchhaltung sowie Jahresabschlüsse und
Steuererklärungen. Damit erhalten Mandanten „alles aus einer
Hand“.
JUHN Partner GmbH Steuerberatungsgesellschaft
Im Zollhafen 24 50678 Köln
Telefon: +49 221 999 832-11
E-Mail: Mail@Juhn.com
Internet: https://www.Juhn.com
Weitere Episoden
20 Minuten
vor 2 Wochen
13 Minuten
vor 2 Monaten
14 Minuten
vor 2 Monaten
18 Minuten
vor 2 Monaten
13 Minuten
vor 2 Monaten
In Podcasts werben
Kommentare (0)