Körperschaftsteuer - zu versteuerndes Einkommen

Körperschaftsteuer - zu versteuerndes Einkommen

Wichtigstes Thema in Prüfungen zur Körperschaftsteuer
6 Minuten

Beschreibung

vor 4 Jahren

Die Körperschaftsteuer wird errechnet durch die
Multiplikation des Steuersatzes (15 %) mit dem zu
versteuernden Einkommen. Entscheidend ist also, dass man
fähig ist, das zu versteuernde Einkommen auszurechnen. Dies wird
ermittelt, indem man vom handelsrechtlichen Jahresüberschuss
ausgeht und zunächst innerbilanzielle
Korrekturen vornimmt, um zum steuerrechtlichen
Jahresüberschuss zu gelangen. Der steuerrechtliche
Jahresüberschuss zzgl. bzw. abzgl. der außerbilanziellen
Korrekturen ergibt dann das zu versteuernde Einkommen.
Ich stelle einzelne inner- und außerbilanzielle Korrekturen dar,
auf die es ankommt und die man nicht nur in Prüfungen für
Bilanzbuchhalter und Steuerfachwirte stets beherrschen sollte.


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