Nr. 45 Dieselskandal Weiterverkauf, Wechselprämie, Nachfolgemodell (BGH 20.7.21 u. 21.7.21)

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17 Minuten

Beschreibung

vor 3 Jahren
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unterstützen Bundesgerichtshof, Urteil vom 20.07.2021
- VI ZR 533/20 und Urteil vom 21.07.2021
- VIII ZR 254/20, ua.

Weiterverkauf lässt den SE wegen vorsätzlicher sittenwidriger
Schädigung nicht entfallen, sondern der Verkaufserlös ist vom
SE-AS. Anders sieht dies mit einer Wechselprämie aus. Diese steht
dem Käufer zu und ist daher nicht vom SE-AS abzuziehen.


Der Anspruch gegen den jeweiligen Autohändler auf Lieferung eines
Nachfolgemodells muss grds. innerhalb 2 Jahren geltend gemacht
werden muss.


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