Nr. 36 Strafbarkeit wegen Wuchers aufgrund überhöhter Abrechnung durch Schlüsselnotdienst (BGH 16.1.2020 - 1 StR 113/19)
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Übersteigt die Abrechnung eines Schlüsselnotdienst den üblichen
Marktpreis um mehr als das Doppelte, liegt regelmäßig eine
Strafbarkeit wegen Wuchers gemäß § 291 Abs. 1 Nr. 3 StGB vor.
Insofern wird bei den Wohnungsnutzern eine Zwangslage ausgenutzt.
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