Nr. 32 Aufsichtspflichtverletzung - BGH 19.1.2021 - VI ZR 210/18

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9 Minuten

Beschreibung

vor 3 Jahren

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Geht ein dreijähriges Kind bei einem Reitturnier in einen
Pferdeanhänger und wird dort von einem Pferd getreten, so
begründet das unbeaufsichtigt herumlaufen Lassen des Kindes eine
Aufsichts­pflicht­verletzung der Eltern. Diese haften gegenüber
ihrem Kind nach § 1664 Abs. 1 BGB und nach § 823 Abs. 1
BGB.


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