Nr. 27 Kaufrecht: Leistungserfolg für Nacherfüllung maßgeblich; keine 2. Fristsetzung bei Fehlschlag - BGH 26.8.2020 – VIII ZR 351/19
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BGH Urteil zum Kaufrecht. 2 wichtige Fragen werden entschieden.
1. Im Rahmen der Nacherfüllung ist der Leistungserfolg, nicht die
-handlung maßgeblich. 2.: Wurde eine Frist gesetzt ist § 440 BGB
nicht heran zuziehen, d.h. keine zweite Frist bei Fehlschlag
nötig.
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