#58 Florian Scheuba über seine Verurteilung: War's das mit Satire?
Von Michael Nikbakhsh. Jetzt ist es also passiert. Ein Satiriker
wird wegen übler Nachrede strafrechtlich verurteilt. Nicht
rechtskräftig zwar, aber doch. So geschehen bei Florian Scheuba. Er
hatte 2021 eine satirische Kolumne im "STANDARD" veröffentlicht
40 Minuten
Podcast
Podcaster
Beschreibung
vor 9 Monaten
Von Michael Nikbakhsh. Jetzt ist es also passiert. Ein Satiriker
wird wegen übler Nachrede strafrechtlich verurteilt. Nicht
rechtskräftig zwar, aber doch. So geschehen bei Florian Scheuba. Er
hatte 2021 eine satirische Kolumne im "STANDARD" veröffentlicht, in
welcher der Chef des Bundeskriminalamts Andreas Holzer nicht gut
wegkam. Holzer zog daraufhin vor das Wiener Straflandesgericht. Das
erste Verfahren endete 2022 mit einem Freispruch für Florian
Scheuba, den das Oberlandesgericht Wien wieder kippte. Der Fall
ging zurück an die erste Instanz, wo Scheuba nun zu 7000 Euro
Geldstrafe verurteilt wurde, die Hälfte bedingt – der "STANDARD"
bekam 3000 Euro Entschädigung auferlegt. Wie gesagt, nicht
rechtskräftig. Aber was bedeutet das jetzt für die Satire?
Überhaupt die freie Meinungsäußerung? Ein Gespräch.Die Dunkelkammer
ist ein Stück Pressefreiheit. Unabhängigen Journalismus
kannst Du auf mehreren Wegen unterstützen: Mit einem
Premium-Abo bei Apple Podcasts https://shorturl.at/uDSTY Mit einer
Mitgliedschaft bei Steady https://shorturl.at/guAD7 Mit einer
direkten Spende https://shorturl.at/chJM8 Und ganz neu: Mit einem
Merch-Artikel aus unserem Shop https://shorturl.at/uyB59
Vielen Dank!
wird wegen übler Nachrede strafrechtlich verurteilt. Nicht
rechtskräftig zwar, aber doch. So geschehen bei Florian Scheuba. Er
hatte 2021 eine satirische Kolumne im "STANDARD" veröffentlicht, in
welcher der Chef des Bundeskriminalamts Andreas Holzer nicht gut
wegkam. Holzer zog daraufhin vor das Wiener Straflandesgericht. Das
erste Verfahren endete 2022 mit einem Freispruch für Florian
Scheuba, den das Oberlandesgericht Wien wieder kippte. Der Fall
ging zurück an die erste Instanz, wo Scheuba nun zu 7000 Euro
Geldstrafe verurteilt wurde, die Hälfte bedingt – der "STANDARD"
bekam 3000 Euro Entschädigung auferlegt. Wie gesagt, nicht
rechtskräftig. Aber was bedeutet das jetzt für die Satire?
Überhaupt die freie Meinungsäußerung? Ein Gespräch.Die Dunkelkammer
ist ein Stück Pressefreiheit. Unabhängigen Journalismus
kannst Du auf mehreren Wegen unterstützen: Mit einem
Premium-Abo bei Apple Podcasts https://shorturl.at/uDSTY Mit einer
Mitgliedschaft bei Steady https://shorturl.at/guAD7 Mit einer
direkten Spende https://shorturl.at/chJM8 Und ganz neu: Mit einem
Merch-Artikel aus unserem Shop https://shorturl.at/uyB59
Vielen Dank!
Weitere Episoden
17 Minuten
vor 1 Tag
1 Stunde 50 Minuten
vor 2 Tagen
1 Stunde 2 Minuten
vor 3 Tagen
1 Stunde 22 Minuten
vor 1 Woche
1 Stunde 23 Minuten
vor 2 Wochen
In Podcasts werben
Kommentare (0)