#49 Die verschwundene Anklage gegen René Benko

#49 Die verschwundene Anklage gegen René Benko

Im Herbst 2015 hatte die Wirtschafts- und Korruptionstaatsanwaltschaft den Entwurf einer Bestechungsanklage gegen René Benko in der Schublade, doch diese Anklage wurde niemals erhoben. Das Verfahren rund um ein mutmaßliches Bestechungsangebot an den Gemei
22 Minuten

Beschreibung

vor 10 Monaten

Das Dokument ist für österreichische Verhältnisse erstaunlich
schlank. Es hat nämlich nur sieben Seiten, und das ist für eine
Anklageschrift, die ein Wirtschaftsdelikt behandelt, nicht
wirklich viel. Diese Anklageschrift stammt aus dem Herbst 2015,
erstellt hat sie die WKStA, und es geht um René Benko und sein
Projekt "Chalet N" in Lech am Arlberg. 


Der Fall geht zurück auf das Jahr 2011: Benko hatte damals über
zwei seiner Laura Privatstiftung gehörende Firmen die Muxel
Berggasthof Schlössle GmbH übernommen und an dieser hing der
baufällige Gasthof Schlössle im Ortsteil Oberlech. 


Benko wollte auf dem Grundstück sein neues Hotelprojekt
realisieren, aber es gab rechtliche Unwägbarkeiten, weil die
Gemeinde seit 1977 ein Vorkaufsrecht auf die Liegenschaft
hatte. 


Offenbar war man damals aufseiten von Benko der Meinung, dass
dieses Vorkaufsrecht nicht gültig war, die Gemeinde aber meinte,
das sei sehr wohl gültig, und es drohte ein langwieriger
Zivilrechtsstreit um ebendieses Vorkaufsrecht. 


So trafen sich Gemeindevertreter mit René Benko am 6. September
2011 zu einem informellen Gespräch, um über dieses Vorkaufsrecht
zu verhandeln. 


Was da von Benko angeboten wurde, oder wie es gemeint gewesen
sein könnte, darüber gingen die Erinnerungen der Teilnehmer
später auseinander. 


Laut einem Aktenvermerk, den der Gemeindesekretär von Lech damals
erstellt hatte, soll Benko der Gemeinde zunächst 500.000 Euro
angeboten haben und zwar in zwei Teilen. 250.000 Euro gleich für
den Verzicht auf ein Ausjudizieren des Vorkaufsrechts. Und dann
noch einmal 250.000 Euro im Nachhinein. Und zwar, Zitat aus dem
Aktenvermerk, "im Rahmen einer zeitlich vernünftigen
Abwicklung der Genehmigungsverfahren für sein Projekt". 


Im Oktober 2011 hat man sich dann verglichen. Benkos Firmengruppe
zahlte der Gemeinde Lech für den Verzicht auf einen Rechtsstreit
rund um das Vorkaufsrecht auf einen Schlag 500.000 Euro und dazu
bekam die Gemeinde ein neues Vorkaufsrecht für die nächsten zwei
Jahrzehnte. 


Damit war der Weg frei für Chalet N, benannt nach seiner Frau
Nathalie. Das sind zwei ziemlich hübsch aussehende
Appartement-Häuser aus Holz, edles Holz, die ich mir nur auf
Bilder anschauen kann. Dort abzusteigen, sprengt mein
Haushaltsbudget. Bei weitem. Eine Woche Chalet N kostet derzeit
mehr als 300.000 Euro, dafür kann man dann aber auch gut 20 Leute
mitbringen, wenn man so viele kennt. Und es gibt dazu immerhin
Vollpension mit Weinbegleitung, WLAN, Wellness, Butler- und
Limousinenservice, Skipässe für eine Woche, Bademäntel,
Hausschuhe und eine 50-minütige Willkommensmassage. 


Beim Chalet N ging es aber  nicht immer nur um feel good und
Sechs-Sterne-Luxus. Auf dem Projekt lastete eben auch ein
Korruptionsverdacht. Und das führt zurück zu besagter
Anklageschrift der WKStA vom Herbst 2015. 


Die Behörde sah es damals als erwiesen an, dass Benko Vertretern
der Gemeinde Lech bei dieser informellen Besprechung am 6.
September 2011 ein unlauteres Angebot gemacht hatte. Wie gesagt,
einmal 250.000 als sofortige Abschlagszahlung für das
Vorkaufsrecht und dann noch einmal 250.000 Euro im
Nachhinein. 


Und diese zweite Hälfte, das war das für die Staatsanwaltschaft
problematische Angebot. Diese zweiten 250.000 Euro sollten
nämlich im Abtausch für eine, Zitat Anklageschrift, "zeitlich
beschleunigte Abwicklung von Verwaltungsverfahren der Gemeinde,
insbesondere die Abänderung des Bebauungsplanes und die
Teilabänderung der Flächenwidmung sowie den Abschluss eines
Raumplanungsvertrages" zur Verfügung gestellt werden.


Laut Strafgesetzbuch macht man sich auch dann strafbar, wenn man
Amtsträgern für die „pflichtwidrige Vornahme oder Unterlassung
eines Amtsgeschäfts“ Vorteile verspricht, wobei der Strafrahmen
im konkreten Fall bei bis zu zehn Jahren Haft gelegen wäre. 


Ins Rollen kamen diese staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen
allerdings erst durch Berichte im „Spiegel“ und im STANDARD Ende
2014.  Die Ermittlungen liefen zunächst auch gegen den
damaligen ÖVP-Bürgermeister von Lech, Ludwig Muxel, sein
Verfahren wurde aber bereits 2015 mangels belastbarer Indizien
wieder eingestellt. 


Anders im Fall Benko: Ihn allein wollte die WKStA schließlich
wegen der versuchten Korrumpierung von Gemeindevertretern
anklagen. Die Behörde stützte sich dabei auf den bereits
genannten Aktenvermerk des Gemeindesekretärs, der bei dem Meeting
mit Benko 2011 anwesend war, aber auch auf Zeugenaussagen
mehrerer Gemeindevertreter sowie  auf das Protokoll einer
Gemeinderatssitzung, in der Benkos Vorhaben ebenfalls zur Sprache
gekommen war. 


Wie gesagt, laut dem Aktenvermerk des Gemeindesekretärs hatte
Benko der Gemeinde Lech zunächst insgesamt 500.000 Euro
angeboten, wobei eben nur die eine Hälfte für das Vorkaufsrecht
gedacht gewesen wäre. Die zweite Hälfte sollte „im Rahmen einer
zeitlich vernünftigen Abwicklung der Genehmigungsverfahren für
sein Projekt im Nachhinein“ zur Verfügung gestellt werden – „für
Projekte der Gemeinde“, wie da auch heißt. 


Für René Benko galt damals die Unschuldsvermutung und daran hat
sich nichts geändert. 


Er selbst hat die Vorwürfe auch immer bestritten. Er habe den
Gemeindevertretern niemals ein solches Angebot unterbreitet oder
versucht die Gemeinde zu beeinflussen. Es sei auch immer nur um
die 500.000 Euro für den Verzicht auf das Ausjudizieren des
Vorkaufsrechts gegangen. Er, Benko, habe lediglich ein „längeres
Zahlungsziel durch Splittung der Fälligkeit des
Vergleichsbetrages“ angestrebt, was von der Gemeinde aber
abgelehnt worden sei.


An sich war die Anklage – soweit es die WKStA betraf –
fertig. 


René Benko sollte vor einem Schöffengericht des Landesgericht
Feldkirch angeklagt werden, sieben Zeugen sollten geladen
werden. 


Und dann trat der Rechtsanwalt Dieter Böhmdorfer in Erscheinung.
Er war damals Benkos Verteidiger. 


Böhmdorfer war für die FPÖ zwischen 2000 und 2004 Justizminister
der Republik Österreich und er gilt als gut vernetzt. 


Am 10. September 2015 hatte Böhmdorfer in Sachen Benko einen
ersten Termin und zwar eine Etage oberhalb der WKStA, nämlich bei
der Oberstaatsanwaltschaft Wien. Das ist wie der Name schon sagt,
die Oberbehörde der Staatsanwaltschaften wobei Wien für den Osten
Österreichs zuständig ist, Oberstaatsanwaltschaften haben über
Staatsanwaltschaften die sogenannte Fachaufsicht, heißt sie
können Weisungen erteilen. 


Geleitet wurde die Oberstaatsanwaltschaft Wien damals von Eva
Marek, die den Job 2014 auf Wunsch von Wolfgang Brandstetter
erhalten hatte – zumindest legen Chats nahe, die später
öffentlich wurden. 


Heute ist Marek Vizepräsidentin des OGH – dass sie es werden
konnte, hat abermals auch mit Wolfgang Brandstetter zu tun. 


Ja, bei seinem Besuch im September 2015 übergab Böhmdorfer der
OStA-Leiterin vierseitigen Brief, den Marek mit einem gelben
Post-it intern ablegte. "Von RA Dr. Böhmdorfer am 10.
September 2015 mir persönlich persönlich übergeben", notierte
Marek auf dem Post it. 


In dem Brief beschwerte sich Böhmdorfer darüber, dass das
Verfahren gegen Benko "trotz geklärter Sach- und Rechtslage -
in Folge unrichtiger rechtlicher Beurteilung zu Unrecht noch
nicht eingestellt wurde … Alleine die Ermittlungen gefährden
zahlreiche Projekte und damit Arbeitsplätze in Österreich und
zwar auch dann, wenn René Benko im Rahmen einer gerichtlichen
Verhandlung seine Unschuld beweisen muss und ein Freispruch
erfolgt".


Vor allem aber ersuchte Böhmdorfer die OStA-Chefin in seinem
Brief, die Ermittlungsergebnisse der WKStA „im Rahmen der
gesetzlichen Fachaufsicht jedenfalls vor einer
Anklageerhebung“ zu prüfen. 


Es ist nicht unüblich, dass Anwälte mit Oberstaatsanwaltschaften
kommunizieren, aber in diesem Fall geriet einiges auffallend
schnell in Bewegung.


Nur vier Tage nach Böhmdorfers Besuch forderte Marek die
untergeordnete WKStA schriftlich auf, über den Stand des
Verfahrens gegen René Benko zu berichten. Die WKStA schickte
zunächst einen Zwischenbericht nach oben, ehe Behördenleiterin
Ilse-Maria Vrabl-Sanda – sie war auch schon in der Dunkelkammer
zu Gast – am 29. Oktober 2015 den ersten Entwurf der
Anklageschrift gegen Benko übermitteln ließ. 


Kleiner Exkurs: Vrabl-Sanda hatte sich ursprünglich auch für die
Leitung der Oberstaatsanwaltschaft Wien beworben – und sie musste
jetzt auch in dieser Causa an Eva Marek berichten, die da den
Vorzug bekommen hatte.  


Aber darum soll es hier gar nicht gehen. 


Wenige Monate nachdem die WKStA ihre Anklage nach oben geschickt
hatte, trat abermals Dieter Böhmdorfer in Erscheinung. Im Februar
2016 schickte er der Oberstaatsanwaltschaft zunächst einen
Schriftsatz, in dem etwa die Aussagen der zentralen Zeugen der
WKStA in Zweifel gezogen wurden. Kurz darauf schaute er ein
zweites Mal persönlich bei Eva Marek vorbei, dieses Mal
überreichte Böhmdorfer ein privates Rechtsgutachten, das die
Verdachtslage gegen Benko zusätzlich entkräften sollte. 


Wieder legte Eva Marek den Schriftsatz mit einem gelben Post-it
ab. Das wissen wir deshalb, weil wir Zugang zu einer
justizinternen Dokumentation bekommen haben, wo das alles
enthalten ist. 


Das könnte übrigens auch für die Untersuchungskommission des
Justizministeriums interessant sein. Diese Kommission soll ja
angeblichen unsachlichen Interventionen rund um
Ermittlungsverfahren nachgehen, von denen Christian Pilnacek im
Sommer vergangenen Jahres wenige Wochen vor seinem Tod erzählt
hatte und dabei heimlich aufgezeichnet wurde. 


Über das Pilnacek-Tape habe ich in Ausgabe Nummer 43
berichtet. 


Interessanterweise wird in dieser Dokumentation zum Fall Benko an
mehreren Stellen darauf hingewiesen, dass Dieter Böhmdorfer trotz
seiner zahlreichen Stellungnahmen, Beweisanträge und
Urkundenvorlagen keinen formellen Antrag auf
Verfahrenseinstellung gestellt hatte.  


Letztlich musste er das auch nicht. Das erledigte die
Oberstaatsanwaltschaft Wien. 


Nach Böhmdorfers zweitem Besuch bei Marek vergingen noch einmal
drei Monate – und dann war die Anklage gegen René Benko
erledigt. 


Am 12. Mai 2016 informierte Eva Marek das Justizministerium über
eine beabsichtigte Einstellungsweisung in der Causa Benko/Lech.
Auch dieser Bericht liegt Fabian Schmid und mir vor. 


Auf 13 Seiten, also fast doppelt so lang wie die eigentliche
Anklageschrift, führte die OStA aus, dass sie die Anklage gegen
Benko nicht genehmigen wolle, weil der Nachweis des „Versprechens
eines Vorteils für die Vornahme eines pflichtwidrigen
Amtsgeschäfts“ nicht zu erbringen sei. 


In dem Schriftsatz bemängelt die OStA die Arbeit der WKStA an
mehreren Stellen – und stellt auch deren Schlussfolgerungen
infrage. So habe die WKStA die Zeugenaussagen unvollständig und
einseitig wiedergegeben, obendrein seien diese Aussagen auch noch
widersprüchlich gewesen. Und überhaupt gäben die Zeugenaussagen
“keinen Aufschluss darüber, in welchen konkreten Verfahren die
Gemeinde Lech beeinflusst werden sollte“. 


Und auch der Aktenvermerk des Gemeindesekretär war nach
Auffassung der OStA nicht allzu viel wert. Im Gegensatz zur WKStA
sah die Oberstaatsanwaltschaft darin keinen Beleg, dass Benko
250.000 Euro für eine Beschleunigung der Gemeindeverfahren
versprochen hatte: "Tatsächlich ist im Aktenvermerk zu keiner
Zeit von einer Beschleunigung von Genehmigungsverfahren die Rede,
sondern lediglich von einer zeitlich vernünftigen Abwicklung
sowie einer Genehmigung des Projekts ohne große Unwägbarkeiten,
woraus keineswegs auf eine angestrebte Bevorzugung geschlossen
werden kann."


Der Bericht der OStA ging an das Justizministerium und da an die
Sektion Römisch IV / 5 und diese wurde damals noch vom
mittlerweile verstorbenen Sektionschef Christian Pilnacek
geleitet. Von ihm wissen wir, dass er nun wirklich kein Fan der
WKStA war.


Der Rest war Formsache. Am 10. August 2016 genehmigte zunächst
das Ministerium die Verfahrenseinstellung, eineinhalb Monate
später passierte das Vorhaben der Oberstaatsanwaltschaft dann
auch den Weisungsrat. Am 10. Oktober 2016, ziemlich genau ein
Jahr, nachdem Dieter Böhmdorfer seinen ersten Termin bei Eva
Marek in Sachen Benko hatte, schickte die Oberstaatsanwaltschaft
ihre Einstellungsweisung nach unten, also an die WKStA. 


Dass es ein Ermittlungsverfahren gegen René Benko in der Causa
Chalet N gab, das war öffentlich bekannt, dass es 2016
eingestellt wurde, jahrelang nicht. Das wurde erst drei Jahre
später bekannt, durch einen Bericht  meines sehr geschätzten
Kollegen Ashwien Sankholkar für die Plattform Dossier. 


Unter dem Titel „Benkos offene Hotelrechnung“ hatte Ashwien im
August 2019 erstmals von der abgedrehten Benko-Anklage berichtet,
wenngleich ihm damals noch die justizinternen Dokumente fehlten,
die wir jetzt haben. Der Dossier-Bericht sorgte im
Justizministerium für Hektik. In einer ersten Reaktion schrieb
Christrian Pilnacek damals ein E-Mail an seinen Vertrauten Johann
Fuchs. Pilnacek bat, die damalige Einstellungsbegründung in der
Causa Benko/Lech zu veröffentlichen, was dann auch geschah. 


In seinem Mail an Fuchs schrieb Pilnacek auch: "Damit würde
auch die Ungenauigkeit und Einseitigkeit in der Beweiswürdigung
der WKStA offen gelegt. Für den Inhalt der Weisung muss man sich
nicht genieren, er zeigt die Genauigkeit bei Wahrnehmung der
Fachaufsicht."


Wenn man das jetzt zusammenrechnet, also das Engagement der
Oberstaatsanwaltschaft in dieser Sache, kurz nach dem ersten
Besuch des Benko-Anwalts, dann die schnelle Einstellungsweisung,
mit der der WKStA jede Möglichkeit genommen wurde, vermeintliche
Schwächen in der Anklage zu beheben, dann die Freude des
Sektionschefs Pilnacek, der WKStA in dieser Sache beim Scheitern
zuzuschauen.


All das wirft schon die Frage auf, ob in diesem Fall nur nach
sachlichen Kriterien entschieden wurde. 


Eine andere Frage ist zum Beispiel, ob Benkos Anwälte damals von
dem Anklagevorhaben der WKStA wussten, das ist nämlich eigentlich
nicht vorgesehen. Anklageentwürfe sind vertraulich. 


Dieter Böhmdorfer wollte sich auf Anfrage von uns nicht äußern.
Er verweist auf das Anwaltsgeheimnis


Die Frage wurde übrigens auch Eva Marek gestellt und zwar im
ÖVP-Korruptionsausschuss 2022. 


Sie sagte damals, dass Sie das nicht wisse. Eine weitere Frage
wäre, ob Eva Marek sich in ihrer Entscheidungsfindung damals
beeinflusst fühlte? 


Sie hat uns geantwortet und auf ihre Aussage vor dem
ÖVP-Korruptionsausschuss 2022 verwiesen, wo sie ihre Arbeit an
dem Akt verteidigt hatte. 


Auch bei René Benko hatten wir angefragt, ob er seine damalige
Verantwortung in die Causa ergänzen wollte, das wollte er
anscheinend nicht. 


Das Mail blieb unbeantwortet. 


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