#25 Der Fall Christian Kern: Eine Million Euro, ein Streit und kein Projekt

#25 Der Fall Christian Kern: Eine Million Euro, ein Streit und kein Projekt

Aus gegebenem Anlass ein Dunkelkammer-Telegramm. Die Unternehmer und frühere SPÖ-Bundeskanzler wird von Geschäftspartnern des schweren Betrugs rund um ein geplatztes Bauprojekt bezichtigt, bei dem knapp mehr als eine Million Euro versandete. Kern widerspr
11 Minuten

Beschreibung

vor 1 Jahr

Die Unternehmer und frühere SPÖ-Bundeskanzler wird von
Geschäftspartnern des schweren Betrugs rund um ein geplatztes
Bauprojekt in Wien bezichtigt, bei dem knapp mehr als eine
Million Euro versandete. Kern widerspricht dem entschieden – er
habe bei dem Geschäft selbst auch Geld verloren. 


Was genau Kern vorgeworfen wird – und wie er darauf reagiert, das
habe ich in diesem Text für den STANDARD zusammengefasst. 


Die sehr ausführliche Stellungnahme von Christian Kerns Anwalt
Paul Kessler gibt den Sachverhalt aus Kerns Sicht wieder: 


Sveta hat mit einem Modulbauer aus Osteuropa eine Vereinbarung
über den Bau eines modularen Bausystems auf zwei Liegenschaften
der Sveta abgeschlossen. Diese beiden Generalunternehmerverträge
wurden zwischen SVETA und der ... SVK (Anm. Name der Firma des
mitbeschuldigten Bauunternehmers) unterzeichnet und zwar im
Oktober und November 2020. Einem GU-Vertrag geht naturgemäß eine
längere Prüfungs- und Verhandlungsphase voraus sowie
Bauprojektbesprechungen, Planänderungen, da die Einreichplanung
an die Modulbauweise angepasst werden muss etc. Dies entspricht
auch der Stellungnahme der involvierten Personen (zB
Architekten). Dh Sveta und ... SVK waren bereits in ausführlichen
Geschäftsbeziehungen bevor Herr Boris Yosopov im Dezember 2020
Herrn Kern als Geschäftspartner der ... SVK vorgestellt
wurde.


Die Gesellschaft, an der Mag. Kern beteiligt ist (die Blue
Minds Living), war an der Technologie der ... interessiert, die
auf Basis von Stahlbau im Bezirk Brcko eine Wohnmodulfertigung
hochzogen. Der Standort war insofern attraktiv, weil er über eine
gute infrastrukturelle Anbindung verfügt, Unternehmen
umfangreiche Steuervorteile genießen und der Zugang zu
qualifizierten, kostengünstigen Facharbeitern gewährleistet
war. 


Die Eigentümer der ... SVK verfügten dort über eine passende
Fertigungshalle und über den entsprechenden Maschinenpark.
 Angesichts massiv steigender konventioneller Baukosten in
den Jahren 2020/21 und einem spürbaren Personalengpass in
Deutschland und Österreich bestand in dem Geschäftsmodell ein
erhebliches Geschäftspotential im Fall technischer Machbarkeit.
Nicht zuletzt verfügte ... SVK mit den Sveta-Projekten über einen
entsprechenden Auftragseingang, der für die Auslastung der
Kapazitäten sorgen sollte.


Blue Minds Living war an der Bautechnologie interessiert, da
diese erhebliches Skalierungspotential versprach. Die Technologie
war international bereits erprobt, die Betriebsmittel und
Technologie hinter dem Modulsystem wurde später von einem
Branchenkenner gekauft und werden nunmehr weiterverwendet. Erste
Projekte sind bereits erfolgreich umgesetzt.


Die beiden SVETA-Projekte waren also wichtige Referenzfälle
für eine spätere breitere Ausrollung des Stahlmodulbaus. Da die
BML nunmehr ein wirtschaftliches Interesse am Gelingen des
Projektes in Essling hatte, andernfalls die Option nichts wert
gewesen wäre, hat man sich bei einer nachträglichen Anpassung des
GU um eine Absicherung der BML-Ansprüche bemüht und sich die
Rolle der Zahlstelle – nicht des bauausführenden Baumeisters –
gesichert, dementsprechend war man auch kein Vertragspartner von
Sveta oder dem Modulbauer bei der Projektumsetzung, sondern
lediglich bei der Abwicklung der Zahlungen.


Die Blue Minds Living (BML) hat in der Folge als reine
Zahlstelle die vereinbarten Zahlungen der Sveta an den Modulbauer
weitergeleitet. Sämtliche erhaltenen Zahlungen wurde
weitergeleitet, es wurde hierfür weder eine Provision noch ein
Honorar vereinnahmt.


Insofern ist nachweisbar kein Vermögensschaden dokumentiert,
den die Blue Minds Living hätte verursachen können. Im Gegenteil:
Die Gesellschaft, an der Mag. Kern beteiligt ist, halt selbst in
das Projekt investiert, musste dieses Investment jedoch in der
Folge abschreiben.


Der Grund dafür war, dass SVETA und ... SVK vereinbart hatten,
die Module zu einem höchst attraktiven Preis zu liefern, dafür
aber einen zügigen Zahlungsplan umzusetzen. Der unterscheidet
sich beim Modulbau insofern, dass die Bauphase wesentlich rascher
in einer Halle stattfindet und dafür bereits zu Projektbeginn
alle nötigen Materialen zur Verfügung stehen müssen, es
andernfalls zu Verzögerungen kommt. Da Sveta nicht dem
vereinbarten Zahlungsplan folgte, ist genau das passiert, noch
dazu in einer Phase, in der die Baumaterialpreise massiv
angestiegen sind, sich teilweise verdoppelt haben (zB
Baustahl).


Die Situation war also, dass die Eigentümer der .. nicht die
nötige Kapitaldecke hatten, um die Lücke zu schließen und SVETA
offenbar aufgrund der Finanzierungsverträge, die in diesem Fall
auf die unbrauchbaren Zahlungspläne konventionellen Bauens
setzen, nicht zahlen konnte oder wollte. Da dieser Streit nicht
zu überbrücken war und mit gegenseitigen Bezichtigungen der
beiden Seiten einherging, hat sich BML entschlossen, den Kauf der
notwendigen Baumaterialien mit 130.000 € vorzufinanzieren. Dem
vorangegangen sind mehrere Besuche vor Ort in Brcko mit
einschlägigen Sachkundigungen, die zum evidenten Ergebnis geführt
hatten, dass die Arbeiten vor Ort im Rahmen des Erwartbaren
vorangeschritten sind. Im Ergebnis aber hat BML einen
wirtschaftlichen Beitrag geleistet, damit das Projekt umgesetzt
werden kann.


Da die Projektpartner ihren Streit über Rechte und Pflichten
nicht beilegen wollten, und damit klar wurde, dass das Projekt
nicht erfolgreich abgeschlossen werden konnte, hat BML SVETA
angeboten, dass Projekt zur Gänze zu übernehmen. Eine
entsprechenden Due Dilligence hatte bereits stattgefunden, ein
Abschluss scheiterte jedoch an den unrealistischen
Preisvorstellungen von SVETA.


Da mittlerweile erhebliche Zweifel an der Professionalität der
Geschäftspartner aufgekommen waren, hatte BML im Verlauf der
Monate, das Interesse am Projekt aufgegeben und aus
Reputationsgründen einem Generalvergleich zugestimmt. BML hat
dabei auf die Option und weitere Ansprüche gegen ESH und SVETA
wechselweise verzichtet und in der Folge den Wert der Option und
den Kredit abgeschrieben.


Nun wird der Vorwurf erhoben, Mag. Kern persönlich hätte der
Sveta einen Schaden verursacht. Dieser Vorwurf wird lediglich
durch Mutmaßungen getragen, denen jedoch jegliche Grundlage
fehlt. Sämtliche Zahlungen durch die BML, an der Mag. Kern
lediglich beteiligt ist, wurden weitergeleitet, die Gesellschaft
selbst hat einen Kredit und den Wert der Option abschreiben
müssen, weil das Projekt, letztlich scheiterte. Warum hier gerade
Mag. Kern eine besondere Rolle zukommt, wird von der Anzeigerin
nicht einmal versucht zu erklären. Die Projektanbahnung war es
jedenfalls dezidiert nicht. Wie man vor diesem Hintergrund einen
strafrechtlichen Vorwurf gegen Mag. Kern begründet, ist
unerklärlich. Die Vorwürfe sind verleumderisch und werden nur
deshalb getätigt, um Kern persönlich zu schaden. Die Anzeigerin
will lediglich davon ablenken, dass sie Verträge nicht
eingehalten hat und sich mit dem Investment offenbar übernommen
hat. Mag. Kern wird den Ausgang des Ermittlungsverfahrens
abwarten und behält sich vor, sämtliche juristischen Mittel
auszuschöpfen, um sich alle negative Folgen aus diesen haltlosen
Vorwürfen entschädigen zu lassen.


Die Dunkelkammer ist ein Stück Pressefreiheit. 


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