#20 Der Fall Kika-Leiner: Was hat die Signa-Gruppe geleistet? / Der Fall Kurz: Ein Vorhabensbericht auf Reisen

#20 Der Fall Kika-Leiner: Was hat die Signa-Gruppe geleistet? / Der Fall Kurz: Ein Vorhabensbericht auf Reisen

Vor fünf Jahren übernahm die Signa-Gruppe von René Benko die notleidende Möbelhandelskette Kika-Leiner. Anfang Juni hat Signa die Beteiligungen abgegeben, und jetzt ist Kika-Leiner tatsächlich insolvent. Was ist da passiert? Und warum war das für Signa do
26 Minuten

Beschreibung

vor 1 Jahr

I. Der Fall Kika-Leiner. Vor fünf Jahren
übernahm die Signa-Gruppe von René Benko eine Möbelhandelskette,
die damals praktisch pleite war. Eben hat er sie abgegeben und
mittlerweile ist Kika-Leiner pleite.


Aber wollte Signa den Laden nicht eigentlich sanieren? Was ist da
in den vergangenen fünf Jahren passiert? Wie viel Geld hat
 Signa in Kika-Leiner hineingesteckt und wie viel wieder
herausgezogen? Eine Spurensuche.


II. Der Fall Kurz. Ende des Vorjahres hat die
WKStA ihre Ermittlungen gegen Sebastian Kurz und zwei weitere
Beschuldigte wegen mutmaßlicher Falschaussagen im
"Ibiza"-Untersuchungsausschuss abgeschlossen. 


Ein Vorhabensbericht der Staatsanwaltschaft liegt seit Monaten
unerledigt im Justizministerium. 


Ich habe dazu folgende Fragen an das Justizministerium gerichtet:


+ Seit wann liegt der Vorhabensbericht der WKStA in der Causa
Kurz/Glatz Kremser/Bonelli dem BMJ vor? 


+ Wann hat der dienstzugeteiliten OStA aus Innsbruck dem BMJ
seinen Bericht zum Vorhabensbericht der WKStA übermittelt?


+ Ab wann und wie lange prüfte der/die zuständige
BMJ-Fachreferent/in die eingegangenen Berichte?


+ Wie lange prüfte die BMJ-Abteilungsleiterin?


+ Wie lange prüfte die BMJ-Sektionschefin?


+ Wie lange lag der Akt im Kabinett des Bundesministerin?


+ Seit wann liegt der Akt beim Weisungsrat?


+ Wann wird der Weisungsrat seine Empfehlung abgeben?


+ Wurde auf Ebene des BMJ bisher nur der Vorhabensbericht bzw.
der Bericht des dienstzugeteilten OStA geprüft oder wurde hierzu
der gesamte Ermittlunsakt vorgelegt?


Das Ministerium antwortete darauf wie
folgt:
Das Prozedere der Fachaufsicht ist so definiert, dass die
Vorhabensberichte der Staatsanwaltschaften von der jeweils
zuständigen Oberstaatsanwaltschaft fachlich geprüft werden. In
weitere Folge übermittelt die Oberstaatsanwaltschaft den Bericht
und das Ergebnis ihrer Prüfung an das Bundesministerium für
Justiz. Dies geschah im konkreten Fall im März 2023.


Die zuständige Sektion für Einzelstrafsachen prüft das
Vorhaben ebenfalls auf Grundlage der Berichte und allfälliger
Erledigungsentwürfe. Der Ermittlungs- oder Strafakt selbst
liegt dem Bundesministerium für Justiz grundsätzlich nicht
vor.


Die Sektion prüft - wie gesetzlich vorgesehen - die
Plausibilität einer Anklage auf Grundlage der Darstellung in der
Anklageschrift. Hierbei nimmt die Fachaufsicht eine eigenständige
Prüfung und rechtliche Beurteilung nach einem Mehraugenprinzip
vor. Eine derartige Prüfung muss immer mit der gebotenen Sorgfalt
erfolgen –selbstverständlich auch in Fällen, die öffentlich
derart aufmerksam verfolgt werden.


Im Anschluss ist in bestimmten Fällen der Weisungsrat (der
unabhängige und an keine Weisungen gebundene Beirat für den
ministeriellen Weisungsbereich) zu befassen, etwa wenn es sich um
eine Strafsache gegen Oberste Organe der Vollziehung handelt. In
diesen Fällen hat das Bundesministerium für Justiz die Berichte
der (Ober-)Staatsanwaltschaften über deren beabsichtigtes
Vorgehen sowie die vom Bundesministerium für Justiz vorgesehene
Erledigung samt Begründung dem Weisungsrat zur Äußerung
vorzulegen. Der Weisungsrat kann dieser Erledigung zustimmen oder
anderslautende Empfehlungen abgeben.


Im konkreten Fall ist derzeit der Weisungsrat mit dem Vorhaben
befasst. Über den Inhaltund Zeithorizont einer laufenden
Prüfung können wir – wie immer - keine Auskunft geben.


Die Dunkelkammer ist ein Stück Pressefreiheit. 


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