EP036 – Serie Umweltrecht (23) – Grundsätze und Einstufung wassergefährdender Stoffe – AwSV

EP036 – Serie Umweltrecht (23) – Grundsätze und Einstufung wassergefährdender Stoffe – AwSV

In § 23 WHG erhält die Bundesregierung das Recht, u.a. zum Schutz von Gewässern gegen nachteilige Veränderungen ihrer Eigenschaften durch den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen nähere Regelungen durch Rechtsverordnung zu erlassen. Das ist mit der...
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Beschreibung

vor 1 Jahr
In § 23 WHG erhält die Bundesregierung das Recht, u.a. zum Schutz
von Gewässern gegen nachteilige Veränderungen ihrer Eigenschaften
durch den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen nähere Regelungen
durch Rechtsverordnung zu erlassen. Das ist mit der...

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