Hinweisgeberschutzgesetz
Das neue Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist beschlossen und
tritt voraussichtlich Mitte Juni 2023 in Kraft. Unternehmen mit
mehr als 50 Mitarbeiter:innen sind zum Einrichten einer internen
Meldestelle verpflichtet, über die Verstöße gemeldet werd...
15 Minuten
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Beschreibung
vor 1 Jahr
Das neue Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist beschlossen und
tritt voraussichtlich Mitte Juni 2023 in Kraft. Unternehmen mit
mehr als 50 Mitarbeiter:innen sind zum Einrichten einer internen
Meldestelle verpflichtet, über die Verstöße gemeldet werden
können. Ebenso enthält das HinSchG einige Schutzmaßnahmen für
Hinweisgeber:innen. Welche Pflichten das Gesetz für Arbeitgeber
enthält und welche Änderungen es im Vergleich zum ursprünglichen
Entwurf gibt, erfahren Sie von Fatima Akdogan in dieser Folge von
Artikel 5.
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