46: Spezialfolge zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) – Thomas Gruschka, Die Netzwerkpartner
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Beschreibung
vor 1 Jahr
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist final verabschiedet. Mit
unserem Juristen Thomas Gruschka schauen wir auf die aktuelle
Novelle und sprechen über die Auswirkungen und Fristen für
Energieversorger.
Der Bundestag hat am 8. September das neue Gebäudeenergiegesetz
(GEG) verabschiedet. Damit tritt das Wärmegesetz zum 1. Januar
2024 in Kraft. Ziel des Gesetzes ist die Dekarbonisierung
und Energieeffizienz im Gebäudebereich, insbesondere der
verpflichtende Umstieg auf erneuerbare Wärme. Dazu hat der
Gesetzgeber mit der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes eine
grundsätzlich geltende 65%-Vorgabe für erneuerbare Energien bei
der Wärmeversorgung von Gebäuden verankert. Für Bestandsbauten
soll eine kommunale Wärmeplanung Dreh- und Angelpunkt sein.
Was sieht das GEG konkret vor? Welche Fristen müssen eingehalten
werden? Und was bedeutet das Gesetz für Stadtwerke und
Energieversorger? Thomas Gruschka gibt einen juristischen
Überblick über die wichtigsten Änderungen der Novelle.
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