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Beschreibung
vor 4 Jahren
Eine Koproduktion mit PayTechTalk Im iPhone gibt es einen NFC-Chip,
den Apple allerdings unter Verschluss hält und nur exklusiv mit
Apple Pay nutzbar macht – was dem eigenen Zahlungsdienst quasi das
Monopol auf dem eigenen Smartphone sichert. Aufgrund des geringen
iPhone-Marktanteils ist das grundsätzlich kein Problem, doch die
deutsche Politik möchte dem nun trotzdem sehr schnell einen Riegel
vorschieben. In Windeseile wurde ein Gesetzesentwurf entwickelt,
der Apple dazu zwingen würde, den NFC-Chip für Entwickler
freizugeben und somit den Weg für alle anderen Zahlungsdienste
freimachen würde. Vom Bundestag wurde das Gesetz bereits
durchgewunken und die „Lex Apple Pay“ wurde vom Bundesrat
bestätigt. Derzeit gibt es zwar Diskussionen darüber, ob ein
solches Gesetz noch den Segen der EU-Kommission benötigt – was ein
Angriffspunkt für Apples Anwälte sein dürfte – aber auch die
Kommission soll Apple Pay schon seit längerer Zeit im Visier haben.
Sollte es dazu kommen, werden die Karten für Apple Pay völlig neu
gemischt – in vielerlei Hinsicht. Denn Apple würde nicht nur
Konkurrenz bekommen, sondern müsste wohl auch das Geschäftsmodell
anpassen. Aktuell zeigt sich Apple darüber besorgt, dass eine
Öffnung Probleme in puncto Sicherheit und Datenschutz mit sich
bringen könnte. Der deutsche Bundestag hat also das Gesetz „zur
Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten
EU-Geldwäscherichtlinie“ gemäß der am 13. November vom
Finanzausschuss vorgelegten Beschlussvorlage verabschiedet. Damit
ist auch die unter Artikel 4 (Änderung des
Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes) §58 a enthaltene, brisante
Erweiterung – besser bekannt als „Lex Apple Pay“ – beschlossene
Sache: Demnach müssen künftig „Systemunternehmen“ mit mehr als zwei
Millionen registrierten Nutzern, die durch technische
Infrastrukturleistungen zum Erbringen von Zahlungsdiensten oder dem
Betreiben des E-Geld-Geschäfts in Deutschland beitragen,
Zahlungsdienstleistern diese technischen Infrastrukturleistungen
„gegen angemessenes Entgelt unverzüglich und unter Verwendung
angemessener Zugangsbedingungen zur Verfügung zu stellen.“ Im Kern
besagt dieser §58a also, dass Apple seine NFC-Schnittstelle für
konkurrierende Lösungen freigeben muss. "Als Überraschungscoup wird
die Entscheidung des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages
gewertet, die Änderungsrichtlinie zur Vierten
EU-Geldwäscherichtlinie anzupassen. Bei der Anpassung ging es
darum, dass Anbieter von technischen Infrastrukturen, die zur
Erbringung von Zahlungsdiensten benötigt werden, diese
Infrastrukturen auch Dritten (z.B. Banken) zur Verfügung stellen
müssen." Was hat es also mit dem "Lex Apple Pay" auf sich? Im
heutigen Doppel Podcast mit PayTechTalk hat Frank Müller, Susanne
Grohé, Kilian Thalhammer und Hanno Bender als Gäste eingeladen und
sie haben eine lebhafte Diskussion zum Lex Apple Pay geführt.
Hanno, der lange schon das Ende der „digitalen Wegelagerei“
fordert, sah sich Susanne gegenüber, die sich nicht richtig für das
Lex Apple Pay erwärmen konnte. Eine wahrlich diskussionsfreudige
Runde mit Lehrpotential.
den Apple allerdings unter Verschluss hält und nur exklusiv mit
Apple Pay nutzbar macht – was dem eigenen Zahlungsdienst quasi das
Monopol auf dem eigenen Smartphone sichert. Aufgrund des geringen
iPhone-Marktanteils ist das grundsätzlich kein Problem, doch die
deutsche Politik möchte dem nun trotzdem sehr schnell einen Riegel
vorschieben. In Windeseile wurde ein Gesetzesentwurf entwickelt,
der Apple dazu zwingen würde, den NFC-Chip für Entwickler
freizugeben und somit den Weg für alle anderen Zahlungsdienste
freimachen würde. Vom Bundestag wurde das Gesetz bereits
durchgewunken und die „Lex Apple Pay“ wurde vom Bundesrat
bestätigt. Derzeit gibt es zwar Diskussionen darüber, ob ein
solches Gesetz noch den Segen der EU-Kommission benötigt – was ein
Angriffspunkt für Apples Anwälte sein dürfte – aber auch die
Kommission soll Apple Pay schon seit längerer Zeit im Visier haben.
Sollte es dazu kommen, werden die Karten für Apple Pay völlig neu
gemischt – in vielerlei Hinsicht. Denn Apple würde nicht nur
Konkurrenz bekommen, sondern müsste wohl auch das Geschäftsmodell
anpassen. Aktuell zeigt sich Apple darüber besorgt, dass eine
Öffnung Probleme in puncto Sicherheit und Datenschutz mit sich
bringen könnte. Der deutsche Bundestag hat also das Gesetz „zur
Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten
EU-Geldwäscherichtlinie“ gemäß der am 13. November vom
Finanzausschuss vorgelegten Beschlussvorlage verabschiedet. Damit
ist auch die unter Artikel 4 (Änderung des
Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes) §58 a enthaltene, brisante
Erweiterung – besser bekannt als „Lex Apple Pay“ – beschlossene
Sache: Demnach müssen künftig „Systemunternehmen“ mit mehr als zwei
Millionen registrierten Nutzern, die durch technische
Infrastrukturleistungen zum Erbringen von Zahlungsdiensten oder dem
Betreiben des E-Geld-Geschäfts in Deutschland beitragen,
Zahlungsdienstleistern diese technischen Infrastrukturleistungen
„gegen angemessenes Entgelt unverzüglich und unter Verwendung
angemessener Zugangsbedingungen zur Verfügung zu stellen.“ Im Kern
besagt dieser §58a also, dass Apple seine NFC-Schnittstelle für
konkurrierende Lösungen freigeben muss. "Als Überraschungscoup wird
die Entscheidung des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages
gewertet, die Änderungsrichtlinie zur Vierten
EU-Geldwäscherichtlinie anzupassen. Bei der Anpassung ging es
darum, dass Anbieter von technischen Infrastrukturen, die zur
Erbringung von Zahlungsdiensten benötigt werden, diese
Infrastrukturen auch Dritten (z.B. Banken) zur Verfügung stellen
müssen." Was hat es also mit dem "Lex Apple Pay" auf sich? Im
heutigen Doppel Podcast mit PayTechTalk hat Frank Müller, Susanne
Grohé, Kilian Thalhammer und Hanno Bender als Gäste eingeladen und
sie haben eine lebhafte Diskussion zum Lex Apple Pay geführt.
Hanno, der lange schon das Ende der „digitalen Wegelagerei“
fordert, sah sich Susanne gegenüber, die sich nicht richtig für das
Lex Apple Pay erwärmen konnte. Eine wahrlich diskussionsfreudige
Runde mit Lehrpotential.
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