Beschreibung

vor 2 Jahren
Laut Gesetz haben Eltern oder Vormund „bei der Erziehung eines
Kindes oder eines Jugendlichen Anspruch auf Hilfe zur Erziehung,
wenn eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende
Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für seine
Entwicklung geeignet und notwendig ist.“ (§ 27 Sozialgesetzbuch
VIII). Zu den Erziehungshilfen gehören stationäre
(Wohngruppen/Heimunterbringung), teilstationäre (Tagesgruppen) und
ambulante (etwa Sozialpädagogische Familienhilfe) Leistungen aber
auch die Erziehungsberatung. In den vergangenen Jahren ist der
Bedarf an Hilfen zur Erziehung erheblich gestiegen, die
Anforderungen an die Arbeit in der Erziehungshilfe ebenfalls.
Besonders während der Pandemie hat sich gezeigt, dass die
öffentliche Wahrnehmung der Leistungen in der Erziehungshilfe kaum
vorhanden ist. „Das Thema Hilfen zu Erziehung wird einen Land wie
Deutschland gerne auch ausgeblendet“, so Ina Reitzner-Ruppert vom
AWO Jugendhilfeverbund Westthüringen. Warum das so ist, wie die
tägliche Arbeit mit den Eltern, Kinder und Jugendlichen aussieht
und weshalb die Jugendhilfe an sich größere Anerkennung erfahren
sollte, darüber spricht Reitzner-Ruppert mit dem Moderator Holger
Klein in der aktuellen Podcast-Folge „Erziehungshilfen“ im
"#DuKannstDas!"-Podcast des AWO Bundesverbandes.

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