Google Font als DSGVO-Risiko - Urteil des LG München vom 20.01.2022 (3 O 17493/20)
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vor 2 Jahren
Das Landgericht München hat mit Urteil vom 20.01.2022 u.a. über die
Frage entschieden, ob die Einbindung von Google Font auf der
Webseite der Beklagten rechtmäßig ist oder nicht. Im vorliegenden
Fall hat die Beklagte versucht, die mit dem Einsatz von Google Font
verbundene Verarbeitung personenbezogener Daten, d.h. die
Weitergabe der dynamischen IP-Adresse des Website-Besuchers an die
Server von Google in den USA, auf Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO
(dem überwiegenden berechtigten Interesse) zu stützen. Ohne Erfolg.
Details im Audio-Log...viel Spaß!
Frage entschieden, ob die Einbindung von Google Font auf der
Webseite der Beklagten rechtmäßig ist oder nicht. Im vorliegenden
Fall hat die Beklagte versucht, die mit dem Einsatz von Google Font
verbundene Verarbeitung personenbezogener Daten, d.h. die
Weitergabe der dynamischen IP-Adresse des Website-Besuchers an die
Server von Google in den USA, auf Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO
(dem überwiegenden berechtigten Interesse) zu stützen. Ohne Erfolg.
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