#58 - Knickknack... Auf die richtige Technik kommt es an...

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Technische und organisatorische Maßnahmen - Artikel 24, 25 und 32 DSGVO
24 Minuten
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Datenschutzplauderei - locker, kurz, knackig, verständlich, für Jedermann*frau

Beschreibung

vor 1 Jahr
Gleich drei Artikel in der DSGVO befassen sich mit einem ähnlichen
Thema. In den Artikeln 24, 25 und 32 geht es im weiteren Sinne um
die technischen und organisatorischen Maßnahmen, die vom
Verantwortlichen zu ergreifen sind. Die Formulierungen gleichen
sich teilweise fast wörtlich. Stand der Technik,
Implementierungskosten, Art, Umfang, Zweck der Verarbeitung,
Risikoabschätzung sind hier die immer wiederkehrenden Zauberwörter.
Bemerkenswert ist, dass auch die Implementierungskosten
berücksichtigt werden dürfen und Maßnahmen auch insgesamt nur
"angemessen" sein müssen. Absolute Sicherheit wird also nicht
verlangt. Dafür müssen aber zusätzlich Nachweispflichten erfüllt
werden. Wie das gehen soll ? - Hört einfach unsere aktuelle Folge -
dann werden alle Fragen beantwortet.. Öhöm....

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