#54 - Hah! Euch zeig ich's! - das Auskunftsrecht

#54 - Hah! Euch zeig ich's! - das Auskunftsrecht

Artikel 15 DSGVO - Auskunftsrecht
25 Minuten
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Datenschutzplauderei - locker, kurz, knackig, verständlich, für Jedermann*frau

Beschreibung

vor 2 Jahren
Und weiter geht's mit unseren Folgen zu den Grundlagen der DSGVO.
Heute ist das Auskunftsrecht dran. Dieses Recht ist eigentlich
dafür gedacht, dass Betroffene in Erfahrung bringen können, welche
Daten zu ihrer Person gespeichert sind. Es eignet sich leider aber
manchmal auch hervorragend dafür, Verantwortliche zu ärgern, mit
denen man noch eine Rechnung offen hat 🪓. Wenn beispielsweise die
ehemalige Geschäftsleitung eines Unternehmens eine Auskunftsanfrage
stellt, dann sind schon mal einige Ressourcen gebunden um alle
Daten zu finden, die zu einer Person gespeichert sind, die
maßgeblich an sämtlichen Prozessen im Unternehmen beteiligt war.

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