#51 Rechte im Amt: Richter Jens Maier

#51 Rechte im Amt: Richter Jens Maier

46 Minuten

Beschreibung

vor 2 Jahren

Wer regelmäßig Nachrichten verfolgt, wird schon länger
festgestellt haben: Rechtsextreme in Ämtern sind ein relevantes
Problem in Deutschland. Ob Lehrer Björn Höcke, Richter Jens
Maier, Polizist Mario Lehmann oder Staatsanwalt Thomas Seitz. Es
stellt sich die Frage: Wie sollte der Staat mit dem Phänomen
umgehen?


“Alle rausschmeißen!” ist ein Impuls, den man immer wieder
vernimmt. Aber darf der Staat das tun?


Rechtlich gesehen gilt für Beamt*innen die
Verfassungstreuepflicht. Diese “fordert mehr als nur eine formale
korrekte, im übrigen uninteressierte, kühle, innerlich
distanzierte Haltung gegenüber Staat und Verfassung; sie fordert
vom Beamten insbesondere, dass er sich eindeutig von Gruppen und
Bestrebungen distanziert, die diesen Staat, seine
verfassungsmäßigen Organe und die geltende Verfassungsordnung
angreifen, bekämpfen und diffamieren.” schreibt das BVerfG
(BVerfGE 39, 339).


So einfach es sein mag, den genannten Personen durch ihre
Aussagen nachzuweisen, dass sie dieser Pflicht nicht nachkommen,
so schwierig ist es doch, im Einzelfall einen Rauswurf zu
begründen - gerade, wenn es sich um Ex-Abgeordnete handelt.


Und das hat gute Gründe. Denn sonst könnte die momentane
Regierung nach eigenem Ermessen Beamte entfernen, die ihrer
politischen Linie nicht folgen. Die Forderung, sich von “Gruppen
und Bestrebungen”, die gegen die freiheitlich demokratische
Grundordnung sind, abzugrenzen, ist bei näherem Hinsehen
reichlich unbestimmt.


Das zeigt sich insbesondere bei einem Blick auf den
Radikalenerlass, der in den 1970ern zahlreiche Linke aus Ämtern
entfernte und von ihnen fernhielt. Im Zweifel reichte es damals
aus, dass man zwei mal auf der falschen Demo war. Auf heutige
Verhältnisse übertragen, hätten einigen Dienstvorgesetzte dafür
schon Fridays for Future Demos genügt. Gegen Personen aus dem
rechten Spektrum ging man kaum bis gar nicht vor.


Der Erlass führte außerdem zu einem massiven Ausbau der
Überwachung der Bevölkerung (sog. Regelanfrage). All das fand mit
dem Argument statt, der Staat müsse vor den Radikalen geschützt
werden. Insoweit wissen wir schon wie es nicht geht - ein
Radikalenerlass gegen rechts wäre heute die falsche Antwort.


Warum das nicht bedeutet, dass man gegen Höcke, Maier und co.
nichts tun kann und welche rechtlichen Kriterien überdacht werden
könnten, hört ihr in Folge 51.

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