Private Chatgruppen, die Kündigung und das BAG!
22 Minuten
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Beschreibung
vor 1 Jahr
Private Chatgruppen wie bspw. in WhatsApp wurden nach der
bisherigen Rechtsprechung als sogenannte geschützte Räume
gesehen. Innerhalb dieser waren Äußerungen, die in der
Allgemeinheit z.B. als Beleidigung gewertet werden würden,
zulässig. Das gleiche galt für verbale Angriffe gegen den
Arbeitgeber. Diese blieben sanktionslos.
Damit könnte es nach der aktuellen Entscheidung des BAG vom
24.08.2023 vorbei sein.
Kündigt sich hier eine Rechtsprechungsänderung an?
Viele Arbeitgeber werden genau das annehmen, wenn sie die
oberflächlichen Überschriften und Eilnachrichten der letzten Tage
gelesen oder gehört haben.
Sie werden meinen auf solche Erklärungen im Chat, die ihnen
zugetragen werden, endlich mit Abmahnungen oder Kündigungen
reagieren zu können.
Das könnte im Ergebnis aber zu einem bösen Erwachen der
Arbeitgeber führen.
Wieso, hörst und siehst du in dieser Podcastfolge.
---- Mein Name ist Sandro Wulf, ich bin Rechtsanwalt und
Fachanwalt für Arbeitsrecht. Willkommen bei „einfach recht“. Dein
Podcast und YouTube-Kanal.
Ich bin Inhaber der deutschlandweit tätigen Kanzlei Wulf &
Collegen mit Standorten in Magdeburg und Stendal und
Geschäftsführer der Einfach Recht GmbH.
Ich beantworte Unternehmern, Personalverantwortlichen,
Selbstständigen und am Arbeitsrecht interessierten Menschen
Fragen rund ums Arbeitsrecht.
Ich erkläre grundsätzliche Regeln als auch aktuelle Tendenzen und
Gestaltungsmöglichkeiten im deutschen und europäischen
Arbeitsrecht.
---------------------
Mit einfachen Worten wird die juristische Fachsprache übersetzt,
so dass jeder sie verstehen kann.
Ich war im Fokus für die 100 besten Fachanwälte in Deutschland
nominiert.
Gerade wegen der klaren und verständlichen Worte bin ich
wiederholt Interviewpartner für das Fernsehen, Radio, Zeitungen
als auch in Podcasts.
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