Coronawundertüte - Was gilt eigentlich im Arbeitsverhältnis ab 20.03.2022?

Coronawundertüte - Was gilt eigentlich im Arbeitsverhältnis ab 20.03.2022?

14 Minuten

Beschreibung

vor 2 Jahren
Was gilt eigentlich ab 20.03.2022 beim Thema: betriebliche
3G-Regelungen: Arbeitgeber und Beschäftigte müssen bei Betreten der
Arbeitsstätte einen Impf- und Genesenennachweis oder eine aktuelle
Bescheinigung über einen negativen Coronatest mitführen.
Arbeitgeber müssen kontrollieren, ob die Beschäftigten dieser
Verpflichtung nachkommen und diese Kontrollen dokumentieren.
Homeoffice-Pflicht: Der Arbeitgeber hat den Beschäftigten im Fall
von Büroarbeit oder vergleichbaren Tätigkeiten anzubieten, diese
Tätigkeiten in deren Wohnung auszuführen, wenn keine zwingenden
betriebsbedingten Gründe entgegenstehen. Die Beschäftigten haben
dieses Angebot anzunehmen, soweit ihrerseits keine Gründe
entgegenstehen. Die zur Zeit geltenden arbeitsrechtlichen
Vorschriften im Rahmen der Corona-Pandemie sind befristet bis
einschließlich 19. März 2022. Was gilt dann? Darum geht’s in dieser
Folge vom 13.03.2022. Ganz zum Schluss gibt’s noch ein Argument,
wieso die meisten arbeitsrechtlichen Maßnahmen zur
einrichtungsbezogenen Impfpflicht unwirksam sein werden. ———————
Mein Name ist Sandro Wulf, ich bin Rechtsanwalt und Fachanwalt für
Arbeitsrecht. Willkommen bei „einfach recht“. Dein Podcast und
YouTube-Kanal. Ich bin Inhaber der deutschlandweit tätigen Kanzlei
Wulf & Collegen mit Standorten in Magdeburg und Stendal. Ich
beantworte Unternehmern, Personalverantwortlichen, Selbstständigen
und am Arbeitsrecht interessierten Menschen Fragen rund ums
Arbeitsrecht. Ich erkläre grundsätzliche Regeln als auch aktuelle
Tendenzen und Gestaltungsmöglichkeiten im deutschen und
europäischen Arbeitsrecht. Mit einfachen Worten wird die
juristische Fachsprache übersetzt, so dass jeder sie verstehen
kann. Ich war im Fokus für die 100 besten Fachanwälte in
Deutschland nominiert. Gerade wegen der klaren und verständlichen
Worte bin ich wiederholt Interviewpartner für das Fernsehen, Radio,
Zeitungen als auch in Podcasts. Ich bin Vortragsredner, Speaker und
halte Keynotes. Hier erfährst Du mehr: www.kanzlei-wulf.de
https://www.youtube.com/channel/UCrQwjHCOFa81UwDsWw9oDiQ
https://www.facebook.com/@einfachrecht
https://www.linkedin.com/in/kanzleiwulfmd/
https://www.xing.com/profile/Sandro_Wulf/cv
https://www.instagram.com/@kanzleiwulf Bei Fragen diskutiere mit
uns auf den sozialen Netzwerken, schreibe uns deine Frage in den
Kommentar oder per Mail an info@kanzlei-wulf.de Wenn Dir der
Podcast gefällt, freue ich mich riesig, wenn Du ihn abonnierst und
mit einer positiven Bewertung hier bei iTunes unterstützt. Du
hilfst mir damit, den Podcast "einfach recht" sichtbarer zu machen
und noch mehr interessierte Menschen zu erreichen. Gern kannst du
ihn auch mit Freunden teilen. Vielen Dank dein Sandro und dein Team
der Kanzlei Wulf & Collegen.

Kommentare (0)

Lade Inhalte...

Abonnenten

SchwesterK
Donaueschingen
Gunner
Dortmund
TrixiOBG
Osterburg
15
15
:
: