Teil 1 zu den Neuerungen im ArbR 2022! Wen trifft die partielle Impfpflicht in 2022?

Teil 1 zu den Neuerungen im ArbR 2022! Wen trifft die partielle Impfpflicht in 2022?

12 Minuten

Beschreibung

vor 2 Jahren
Wen trifft die partielle Impfpflicht in 2022! Änderungen in 2022 1.
Einrichtungsbezogene Impfpflicht oder besser
     partielle Impfpflicht Die gesetzliche
Änderung des Infektionsschutzgesetz sieht vor, dass in bestimmten
Einrichtungen und Unternehmen tätige Personen geimpft oder genesen
sein müssen. Einrichtungsbezogene Impfpflicht: Beschäftigte von
beispielsweise Kliniken, Pflegeheimen, Arztpraxen und
Rettungsdiensten müssen bis zum 15. März 2022 ihrem Arbeitgeber
einen Nachweis über eine abgeschlossene Impfung, einen
Genesenennachweis, oder ein ärztliches Attest, dass sie nicht
geimpft werden können, vorlegen. Arbeitgeber haben das zuständige
Gesundheitsamt zu informieren, wenn die Nachweise nicht
fristgerecht vorgelegt werden oder Zweifel an der Echtheit oder
Richtigkeit der vorgelegten Nachweise bestehen. Das Gesundheitsamt
kann die Beschäftigung in – oder den Zutritt zu - den
Einrichtungen, in den die Nachweispflicht gilt, untersagen. Ab dem
16. März 2022 ist ohne Vorlage eines entsprechenden Nachweises
keine Aufnahme der Tätigkeit in den betroffenen Einrichtungen mehr
möglich. Die Nachweispflichten gelten in: ... mehr erfährst du in
dieser Folge 1
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Mein Name ist Sandro Wulf, ich bin Rechtsanwalt und Fachanwalt für
Arbeitsrecht. Willkommen bei „einfach recht“. Dein Podcast und
youtube-Kanal. Was sagen andere über mich: Sandro Wulf ist Inhaber
der Kanzlei Wulf & Collegen mit Standorten in Magdeburg und
Stendal. Er beantwortet Unternehmern, Personalverantwortlichen,
Selbstständigen und am Arbeitsrecht interessierten Menschen Fragen
rund ums Arbeitsrecht. Er erklärt grundsätzliche Regeln als auch
aktuelle Tendenzen und Gestaltungsmöglichkeiten im deutschen und
europäischen Arbeitsrecht. Mit einfachen Worten wird die
juristische Fachsprache übersetzt, so dass jeder sie verstehen
kann. Er war im Fokus für die 100 besten Fachanwälte in Deutschland
nominiert. Gerade wegen der klaren und verständlichen Worte ist er
wiederholt Interviewpartner für das Fernsehen, Radio, Zeitungen als
auch in Podcasts. Er ist Vortragsredner, Speaker und hält Keynotes.
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