Artikel 39 UN-KRK

Artikel 39 UN-KRK

5 Minuten

Beschreibung

vor 3 Jahren

Die UN-Kinderrechtskonvention beinhaltet viele Rechte, viele
davon sind Schutzrechte. Trotzdem kommt es immer wieder zu
Rechtsverletzungen und Schädigungen von Kindern. Die
UN-Kinderrechtskonvention sieht Staaten, die ihre Kinder und
deren Rechte nicht vollständig schützen konnten, in der Pflicht,
diese Kinder nicht allein zu lassen. Art 39 UN-KRK verpflichtet
die Mitgliedsstaaten deshalb zur Rehabilitation.

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