Artikel 37 UN-KRK

Artikel 37 UN-KRK

7 Minuten

Beschreibung

vor 3 Jahren

Auch wenn Folter,  genauso wie die Todesstrafe, in
Deutschland auch nach Einschätzung von NGOs wie amnesty
international kein Thema mehr sind - die UN-KRK stellt darüber
hinaus auch besondere Anforderungen an freiheitsentziehende
Maßnahmen gegenüber Kindern. Und diese gelten nicht nur im
Strafvollzug, sondern beispielsweise in Kinderheimen. Hier hat
Deutschland noch Nachholbedarf. Schauen wir uns zusammen in Art
37 UN-KRK die Details an.

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