Artikel 35 UN-KRK

Artikel 35 UN-KRK

3 Minuten

Beschreibung

vor 3 Jahren

 Auch wenn die UN-Kinderrechtskonvention in Art 35 von
Kinderhandel spricht, muss jedem und jeder von uns eines klar
sein: hier geht es um Sklaverei. Und nichts anderes. Kinder
werden gegen Geld oder als Gegenleistung an andere Personen oder
Personengruppen übergeben, um sie auszubeuten und/oder ihnen
Gewalt - vor allem sexuelle - anzutun. Wie viele Kinder in
Deutschland von Sklaverei betroffen sind, wissen wir nicht. Klar
aber ist: das muss aufhören.

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