Artikel 23 UN-KRK

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6 Minuten

Beschreibung

vor 3 Jahren

"Bei der Inklusion geht es nicht um erzwungene Gleichheit,
sondern um Vielfalt und Gleichberechtigung. Es geht nicht um
Zwang, sondern um Toleranz und Gerechtigkeit. Es geht nicht
darum, dass wir gnädig sind und Kinder mit Behinderung dabei sein
dürfen. Es geht darum, dass Voraussetzungen geschaffen werden,
die die gleichberechtigte Teilhabe aller Kinder ermöglichen. Das
ist ein großer Unterschied." (Lisa Reimann) Und um genau diesen
Unterschied geht es in Art. 23 der
UN-Kinderrechtskonvention. 

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