Artikel 4 UN-KRK

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9 Minuten

Beschreibung

vor 3 Jahren

Die Kinderrechtskonvention ist ein völkerrechtlicher Vertrag.
Völkerrechtliche Verträge zu unterzeichnen und zu ratifizieren
ist ein erster Schritt. Im nächsten Schritt muss aber auch
sichergestellt werden, dass die Rechte in der UNK-KRK
verwirklicht werden. Das steht in Art. 4 der
UN-Kinderrechtskonvention.

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