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Graz
Beschreibung
vor 4 Jahren
Ab dem 01.07.2020 soll zur Unterstützung der Gastronomie, der
Kulturbranche und des Publikationsbereichs ein reduzierter
Umsatzsteuersatz in Höhe von 5 % eingeführt werden. Damit sollen
die Gastronomie und Hotellerie, kulturelle Veranstaltungen und
Leistungen sowie Printmedien und E-Books im Zeitraum von 01.07.2020
bis zum 31.12.2020 mit einem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 5 %
besteuert werden. Diese Preisreduktion muss jedoch nicht an den
Kunden weitergegeben werden. In dieser Folge gibt euch unser
Experte Stefan Steibl einen guten Überblick über diese COVID-19
Maßnahme. Steueraffe - gut gebrüllt im Steuerdschungel. Euer
Podcast für steuer- und arbeitsrechtliche Fragen. Mehr dazu findet
ihr unter www.steueraffe.at
Kulturbranche und des Publikationsbereichs ein reduzierter
Umsatzsteuersatz in Höhe von 5 % eingeführt werden. Damit sollen
die Gastronomie und Hotellerie, kulturelle Veranstaltungen und
Leistungen sowie Printmedien und E-Books im Zeitraum von 01.07.2020
bis zum 31.12.2020 mit einem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 5 %
besteuert werden. Diese Preisreduktion muss jedoch nicht an den
Kunden weitergegeben werden. In dieser Folge gibt euch unser
Experte Stefan Steibl einen guten Überblick über diese COVID-19
Maßnahme. Steueraffe - gut gebrüllt im Steuerdschungel. Euer
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