"Recht und Steuern" - Folge 16: 3G am Arbeitsplatz
Auf Basis des Infektionsschutzgesetzes gilt seit …
8 Minuten
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IHK Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim bet…
Beschreibung
vor 2 Jahren
Auf Basis des Infektionsschutzgesetzes gilt seit dem 24. November
2021 die soegannte 3G-Regel für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
in den Betrieben. Wer aber ist genau betroffen? Darf Arbeitnehmern
der Zugang zum Betrieb verwehrt werden? Können Arbeitnehmer, die
nicht geimpft, genesen oder getestet sind, einfach dauerhaft ins
Homeoffice wechseln? Welche Dokumentationspflichten hat der
Arbeitgeber? Über diese und weitere Fragen informiert unser
IHK-Jurist Robert Alferink in der neuen Folge des Podcasts "Recht
und Steuern".
2021 die soegannte 3G-Regel für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
in den Betrieben. Wer aber ist genau betroffen? Darf Arbeitnehmern
der Zugang zum Betrieb verwehrt werden? Können Arbeitnehmer, die
nicht geimpft, genesen oder getestet sind, einfach dauerhaft ins
Homeoffice wechseln? Welche Dokumentationspflichten hat der
Arbeitgeber? Über diese und weitere Fragen informiert unser
IHK-Jurist Robert Alferink in der neuen Folge des Podcasts "Recht
und Steuern".
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