Erneuerbare: Keine Verzögerungen durch Beschwerden!
3 Minuten
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Beschreibung
vor 11 Monaten
Wir alle wollen erneuerbare Energien ausbauen. Aber im Einzelfall
werden gegen Projektgenehmigungen doch öfters Beschwerden
eingebracht. Diesen kommt grundsätzlich aufschiebende Wirkung zu,
dh die Projekte dürfen bis zur Entscheidung des Gerichts nicht
umgesetzt werden, was die Vorhaben der Energiewende empfindlich
verzögert. NHP Partner Martin Niederhuber erklärt im neuen 3
Minuten Umweltrecht Video, dass die Bedeutung und Dringlichkeit
der Energiewende die Aberkennung dieser aufschiebenden Wirkung
rechtfertigen kann. Niederhuber & Partner Rechtsanwälte
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Umweltrecht Youtube Kanal:
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