Abfallhandel ohne Erlaubnis | NHP Rechtsanwälte

Abfallhandel ohne Erlaubnis | NHP Rechtsanwälte

3 Minuten

Beschreibung

vor 3 Jahren

Im österreichischen Abfallrecht braucht ein Abfallsammler eine
behördliche Erlaubnis. Jemand, der „nur“ mit Abfall handelt,
braucht diese nicht und unterliegt auch nur bedingt der
behördlichen Aufsicht. In dieser Ausgabe von „3 Minuten
Umweltrecht“ beschäftigt sich Peter Sander mit der Abgrenzung
dieser Begrifflichkeiten.

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