Abfallhandel ohne Erlaubnis | NHP Rechtsanwälte
3 Minuten
Podcast
Podcaster
Beschreibung
vor 3 Jahren
Im österreichischen Abfallrecht braucht ein Abfallsammler eine
behördliche Erlaubnis. Jemand, der „nur“ mit Abfall handelt,
braucht diese nicht und unterliegt auch nur bedingt der
behördlichen Aufsicht. In dieser Ausgabe von „3 Minuten
Umweltrecht“ beschäftigt sich Peter Sander mit der Abgrenzung
dieser Begrifflichkeiten.
Weitere Episoden
3 Minuten
vor 5 Tagen
3 Minuten
vor 2 Wochen
3 Minuten
vor 1 Monat
16 Minuten
vor 2 Monaten
3 Minuten
vor 3 Monaten
In Podcasts werben
Kommentare (0)