NG#34: Selbstbestimmt? Reproduktion, Familienplanung und Sexualität

NG#34: Selbstbestimmt? Reproduktion, Familienplanung und Sexualität

1 Stunde 2 Minuten

Beschreibung

vor 1 Jahr

Kathrin Vogler im Gespräch mit Dr. Christiane Tennhardt, von der
Ärzt:innenvereinigung Doctors for Choice Germany e.V.


Ein Schwangerschaftsabbruch ist in Deutschland noch immer
rechtswidrig. Eine Strafe kann jedoch unter vorgegebenen
Bedingungen umgangen werden. Dr. Christiane Tennhardt, von der
Ärzt:innenvereinigung Doctors for Choice Germany e.V., findet:
"Deutschland ist – im Vergleich zu anderen Ländern – rückständig,
restriktiv und frauenfeindlich was die vielen Hürden zum
Schwangerschaftsabruch angeht.“ 


Einen ersten Erfolg konnten die Gegner:innen der derzeitigen
Regelung im letzten Jahr verzeichnen. Das umstrittene Werbe- bzw.
Informationsverbot für Schwangerschaftsabbrüche wurde durch den
Bundestag abgeschafft. "Trotz dieses Erfolges bleibt noch viel zu
tun. Es kann nur ein erster Schritt sein, weitere müssen folgen",
stellt Kathrin Vogler, gesundheitspolitische Sprecherin der
LINKEN im Deutschen Bundestag, klar. Welche das genau sind, will
sie im Gespräch mit Frau Dr. Tennhardt in einer
Online-Sprechstunde, am 13. März, anlässlich des internationalen
Frauentags, klären. Gemeinsam diskutieren sie mit interessierten
Teilnehmer:innen unter dem Titel "Nachgefragt: Selbstbestimmt?
Reproduktion, Familienplanung und Sexualität".


Laut §218 Strafgesetzbuch (StGB) ist der Schwangerschaftsabbruch
in Deutschland noch immer rechtswidrig. Eine Strafe kann in den
ersten 12 Wochen umgangen werden, wenn die Schwangere eine
Beratung aufsucht und eine dreitägige Wartefrist bis zum Eingriff
einhält. Die Beratung soll laut Schwangerschaftskonfliktgesetz
zwar ergebnisoffen sein, aber gleichzeitig dem „Schutz des
ungeborenen Lebens“ dienen soll. Ein Widerspruch in sich.
Straflos bleibt ein Abbruch ebenfalls, wenn eine Bestätigung
einer medizinischen Indikation (körperliche und seelische
Beeinträchtigung) oder kriminologischen Indikation
(Vergewaltigung) vorliegt. Mittlerweile soll eine jüngst berufene
"Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und
Fortpflanzungsmedizin" prüfen, ob eine Regulung für den
Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuchs gefunden
werden kann. Ein Hoffnungsschimmer? 





//shownotes


Das Gespräch fand am Montag, 13. März 2023, von 19 bis 20.00 Uhr,
live auf der Facebookseite www.facebook.com/kathrin.vogler statt.
Die Aufzeichnung gibt es im Nachgang als Audio-Podcast bei
Spotify und Apple- und Google-Podcasts. Die Links zu den Kanälen
finden sich unter: www.kathrin-vogler.de/themen/sprechstunde/

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