Glaubenssache Datenschutz
Mit Felix Neumann, Holger Bleich und Joerg Heidrich
1 Stunde 10 Minuten
Podcast
Podcaster
Beschreibung
vor 1 Jahr
Längst nicht jeden Umgang mit personenbezogenen Daten in Europa
regelt die DSGVO. Für viele Unternehmen und Organisationen gelten
eigene Datenschutzvorschriften, etwa für den Rundfunk, den
Journalismus und vor allem für Kirchen und andere
Religionsgemeinschaften. So haben sich die katholische und die
evangelische Kirche in Deutschland eigene Gesetze geschrieben, die
zwar an die DSGVO angelehnt sind, aber auch erhebliche Unterschiede
aufweisen. Wie ist das möglich, wo doch die DSGVO unterschiedslos
in der ganzen EU gelten soll? Die Verordnung enthält in Artikel 91
eine Ausnahme. Sie besagt, dass Kirchen ihre
Datenschutzvorschriften behalten dürfen, wenn diese schon vor
Frühjahr 2016 gegolten haben und "umfassend" sind. Warum diese
Ausnahme zustande kam und welche Konsequenzen sie in der Praxis mit
sich bringt, diskutieren Holger und Joerg. Ihnen zur Seite steht in
dieser Episode mit Felix Neumann der Experte für kirchlichen
Datenschutz in Deutschland. Felix arbeitet als Journalist beim
Portal katholisch.de und betreibt nebenher das Blog "Artikel 91",
in dem es um die Auswirkungen der Sonderregelung geht. Nach seinen
Recherchen geht sie auf intensive Lobbyarbeit der deutschen Kirchen
sowie auf den Einsatz der deutschen Bundesregierung im
Gesetzgebungsprozess zur DSGVO zurück. Felix erklärt im Podcast,
welche Unterschiede die kirchlichen Datenschutzgesetze zur DSGVO
aufweisen. Insbesondere definieren sie abseits von staatlicher
Kontrolle eine eigene Aufsichtsstruktur, und sie enthalten
wesentlich geringere Sanktionierungsmöglichkeiten: Während die
DSGVO Bußgelder von bis zu 20 Millionen Euro vorsieht, deckeln die
Kirchengesetze die Strafe auf maximal 500.000 Euro. Besonders
spannend ist die Frage, welche Religionsgemeinschaften außer den
großen Kirchen Anspruch auf eigene Datenschutzregeln erheben. Dies
schildert Felix ausführlich, auch Anhand einer gerichtlichen
Auseinandersetzung der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen
Kirche (SELK) mit der niedersächsischen Landesdatenschutzaufsicht.
Hier steht im Raum, dass grundsätzliche Fragen dazu noch vor dem
Europäischen Gerichtshof (EuGH) landen könnten.
regelt die DSGVO. Für viele Unternehmen und Organisationen gelten
eigene Datenschutzvorschriften, etwa für den Rundfunk, den
Journalismus und vor allem für Kirchen und andere
Religionsgemeinschaften. So haben sich die katholische und die
evangelische Kirche in Deutschland eigene Gesetze geschrieben, die
zwar an die DSGVO angelehnt sind, aber auch erhebliche Unterschiede
aufweisen. Wie ist das möglich, wo doch die DSGVO unterschiedslos
in der ganzen EU gelten soll? Die Verordnung enthält in Artikel 91
eine Ausnahme. Sie besagt, dass Kirchen ihre
Datenschutzvorschriften behalten dürfen, wenn diese schon vor
Frühjahr 2016 gegolten haben und "umfassend" sind. Warum diese
Ausnahme zustande kam und welche Konsequenzen sie in der Praxis mit
sich bringt, diskutieren Holger und Joerg. Ihnen zur Seite steht in
dieser Episode mit Felix Neumann der Experte für kirchlichen
Datenschutz in Deutschland. Felix arbeitet als Journalist beim
Portal katholisch.de und betreibt nebenher das Blog "Artikel 91",
in dem es um die Auswirkungen der Sonderregelung geht. Nach seinen
Recherchen geht sie auf intensive Lobbyarbeit der deutschen Kirchen
sowie auf den Einsatz der deutschen Bundesregierung im
Gesetzgebungsprozess zur DSGVO zurück. Felix erklärt im Podcast,
welche Unterschiede die kirchlichen Datenschutzgesetze zur DSGVO
aufweisen. Insbesondere definieren sie abseits von staatlicher
Kontrolle eine eigene Aufsichtsstruktur, und sie enthalten
wesentlich geringere Sanktionierungsmöglichkeiten: Während die
DSGVO Bußgelder von bis zu 20 Millionen Euro vorsieht, deckeln die
Kirchengesetze die Strafe auf maximal 500.000 Euro. Besonders
spannend ist die Frage, welche Religionsgemeinschaften außer den
großen Kirchen Anspruch auf eigene Datenschutzregeln erheben. Dies
schildert Felix ausführlich, auch Anhand einer gerichtlichen
Auseinandersetzung der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen
Kirche (SELK) mit der niedersächsischen Landesdatenschutzaufsicht.
Hier steht im Raum, dass grundsätzliche Fragen dazu noch vor dem
Europäischen Gerichtshof (EuGH) landen könnten.
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